Das ist derselbe Leitfaden, den unsere Kunden bekommen: was zu tun ist, in welcher Reihenfolge, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Behörde entscheidet. Lesen Sie ihn ganz — kostenlos.
Vor dem Umzug
Erstberatung zur Relocation: Wählen Sie Ihren Weg nach Spanien
Dies ist der Ausgangspunkt jedes Umzugs nach Spanien. In einer ersten Sitzung sehen wir uns Ihre Situation an (Staatsangehörigkeit, Familie, Arbeit und Ziele), um Ihren rechtlichen Weg festzulegen: Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR/der Schweiz bewegen sich frei und müssen sich nur registrieren, wenn sie länger als drei Monate bleiben, während Drittstaatsangehörige in der Regel ein Visum oder eine Genehmigung benötigen, die vor der Reise beim spanischen Konsulat beantragt wird. Darauf aufbauend erstellen wir einen persönlichen Fahrplan mit der richtigen Reihenfolge der Behördengänge: Einreise/Visum → NIE (Ausländeridentifikationsnummer)/TIE (physische Aufenthaltskarte für Ausländer) → empadronamiento (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) → Seguridad Social (spanische Sozialversicherung)/Gesundheitsversorgung → Steuern. Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie bei jedem Schritt; die Erteilung der NIE, des Visums oder der Genehmigung obliegt stets den spanischen Behörden.
Dauer: Die Beratung dauert zwischen 60 und 90 Minuten und kann persönlich in Alicante oder per Videoanruf stattfinden. Der daraus entstehende Fahrplan variiert je nach Ihrem Weg: EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige können sich wenige Tage oder Wochen nach der Ankunft registrieren; Drittstaatsangehörige benötigen für das Visum beim Konsulat vor der Reise meist zwischen 1 und 4 Monaten (je nach Visumsart und Land), zuzüglich der TIE nach der Ankunft in Spanien. Es handelt sich um Richtwerte, die wir für Ihren Fall bestätigen.Kosten: Für die Planungsphase fallen keine behördlichen Gebühren an; abgerechnet werden nur die Beratung und die Begleitung durch Relocation Centers, je nach beauftragter Leistung. Die öffentlichen Gebühren kommen in späteren Schritten: zum Beispiel beträgt die Gebühr für die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger (modelo 790, Code 012) rund 12 €. Die Visumsgebühren werden beim Konsulat gezahlt und von jeder Konsularstelle festgelegt: Sie variieren erheblich je nach Staatsangehörigkeit (einschließlich möglicher Reziprozitätsgebühren), Visumsart und Land, weshalb wir den genauen Betrag für Ihr Konsulat vor Beginn bestätigen.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass (jedes Familienmitglieds)Gültig und in Kraft. Für Drittstaatsangehörige sollte er noch mindestens ein Jahr gültig sein. Für die Beratung genügt ein Foto oder Scan; das Original wird bei den späteren Behördengängen benötigt.
Nationaler Personalausweis (EU/EWR/Schweiz)Alternative zum Reisepass für EU-Bürgerinnen und -Bürger auf dem Registrierungsweg. Gilt nicht für Drittstaatsangehörige.
Personenstands- und Familiendokumente (Heirats- und Geburtsurkunden)ApostilleBeeidigte Übers.Für die Beratung müssen wir sie lediglich einsehen, um Familienwege zu planen (Familienzusammenführung oder Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Bürgern). Wenn sie später bei der spanischen Verwaltung vorgelegt werden, benötigen ausländische öffentliche Urkunden in der Regel eine Haager Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische (in anderen EU-Ländern ausgestellte Urkunden können nach der Verordnung (EU) 2016/1191 von der Apostille befreit sein); wir ermitteln sie bereits jetzt, um die Apostillen rechtzeitig vorzubereiten.
Aktueller Aufenthalts- oder Visumsstatus (Drittstaatsangehörige)Jedes gültige Visum, jede Genehmigung oder Aufenthaltskarte (in Spanien oder in einem anderen Land). Das hilft uns festzustellen, ob Sie aus Spanien heraus oder beim Konsulat in Ihrem Land beantragen können.
Übersicht über Einkünfte und Beschäftigungssituation (zur Wahl der Visumsart)In dieser Phase nur zur Orientierung: ob Sie remote arbeiten, selbstständig sind, für ein ausländisches Unternehmen tätig sind oder von passiven Einkünften leben. Das hilft zu erkennen, ob das Visum für digitale Nomaden, das nicht erwerbstätige Visum (no lucrativo) oder ein anderer Weg passt. Formale Nachweise sind noch nicht erforderlich.
Termin (cita previa): Die Erstberatung wird direkt bei Relocation Centers gebucht (über WhatsApp, Telefon oder E-Mail); sie ist kein behördlicher Vorgang und erfordert keine cita previa (behördlicher Terminvereinbarung) bei der Verwaltung. Die offiziellen Termine folgen in späteren Schritten: das spanische Konsulat in Ihrem Land für das Visum (Drittstaatsangehörige) oder die cita previa bei Extranjería (Ausländerbehörde)/Policía für die EU-Registrierung oder die TIE, die über das offizielle Terminsystem der öffentlichen Verwaltungen beantragt werden. sede.administracionespublicas.gob.es ↗
Häufige Fragen
Ich bin EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehöriger – brauche ich ein Visum, um in Spanien zu leben?
Nein. Sie genießen Freizügigkeit und können ohne Visum nach Spanien einreisen und dort leben. Wenn Sie länger als drei Monate bleiben, müssen Sie sich im Registro Central de Extranjeros (Zentrales Ausländerregister) eintragen und Ihre Registrierungsbescheinigung erhalten (das „certificado verde“, die grüne Bescheinigung), die Ihre NIE enthält.
Ich komme von außerhalb der EU – kann ich einreisen und die Papiere erst in Spanien erledigen?
In der Regel nicht. Die meisten Wege für einen Langzeitaufenthalt (no lucrativa, Arbeit usw.) werden vor der Reise beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragt. Einige, wie das Visum für digitale Nomaden, können aus Spanien heraus beantragt werden, wenn Sie sich legal im Land aufhalten; das sollte jedoch gut geplant werden – deshalb beginnen wir mit der Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen Visum, NIE, TIE und empadronamiento?
Das Visum ist die Einreise- und Aufenthaltserlaubnis, die das Konsulat erteilt (Drittstaatsangehörige). Die NIE ist Ihre Ausländeridentifikationsnummer, die für fast alles unerlässlich ist. Die TIE ist die physische Karte, die Ihren Aufenthalt in Spanien nachweist. Das empadronamiento ist Ihre Eintragung beim Rathaus der Gemeinde, in der Sie wohnen. Das sind unterschiedliche Dinge, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlangt werden; der Fahrplan bringt sie in die richtige Reihenfolge.
Brauche ich von Anfang an Apostillen und beeidigte Übersetzungen?
Für die Beratung nicht: Reisepässe und Angaben zur Familie genügen. Aber ausländische öffentliche Urkunden, die bei offiziellen Verfahren vorgelegt werden (Heirats-, Geburts- oder Führungszeugnisurkunden), benötigen in der Regel eine Haager Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische (in anderen EU-Ländern ausgestellte Urkunden können von der Apostille befreit sein). Da dies dauert, ermitteln wir sie in der ersten Sitzung, um sie rechtzeitig vorzubereiten.
Besorgt mir Relocation Centers die NIE oder das Visum?
Nein, und seien Sie misstrauisch, wenn jemand das verspricht. Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, prüfen, ob alles korrekt ist, und begleiten Sie zu jedem Termin und bei jedem Formular. Über die Erteilung der NIE, des Visums oder der Genehmigung entscheidet immer die zuständige spanische Behörde (Konsulat, Extranjería oder Policía). Unser Wert liegt darin, dass Sie zu jedem Termin vorbereitet und ohne Überraschungen erscheinen.
Bereit für den Start? Sichern Sie sich Ihr Startdatum und Ihren Platz mit einer Anzahlung. Der Rest wird nach Etappen abgerechnet, während wir gemeinsam mit Ihnen vorankommen.
Dauer: SofortKosten: 500€ (a cuenta – Anzahlung)
Häufige Fragen
Wird die Anzahlung vom Gesamtbetrag abgezogen?
Ja. Die Anzahlung sichert Ihren Platz und wird vom Gesamtpreis Ihres Relocation-Pakets abgezogen.
Visa und Aufenthalt in Spanien: Schengen-Tourist, no lucrativa, digitaler Nomade, Arbeit/Studium und Ley Beckham
Bevor Sie nach Spanien ziehen, müssen Sie den richtigen rechtlichen Weg wählen, denn zu jedem Profil passt ein anderes Visum. Als Staatsangehörige/r der EU/des EWR oder der Schweiz benötigen Sie kein Visum (nur die Registrierung und die NIE, die spanische Ausländeridentifikationsnummer); als Drittstaatsangehörige/r müssen Sie das Visum in den meisten Fällen persönlich beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland oder Land des rechtmäßigen Wohnsitzes beantragen. Die wichtigsten Wege sind: der touristische Schengen-Aufenthalt (90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen, ohne Arbeit), das Aufenthaltsvisum ohne Erwerbstätigkeit (visado de residencia no lucrativa, NLV, für Personen, die von Einkünften/Ersparnissen leben, ohne zu arbeiten), das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden (DNV, für Personen, die aus der Ferne für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten) sowie die Arbeits- oder Studienvisa; die Ley Beckham (Sondergesetz zur Besteuerung entsandter Arbeitnehmer) ist kein Visum, sondern eine steuerliche Sonderregelung (fester Satz von 24%). Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie bei jedem Schritt; wir bearbeiten das Visum nicht und "besorgen" es nicht für Sie (das obliegt dem Konsulat und der Verwaltung).
Dauer: Touristischer Aufenthalt: sofort (ohne Verfahren; ETIAS, sobald es in Kraft tritt). No lucrativa (NLV): Die konsularische Entscheidung dauert in der Regel 1-3 Monate. Digitaler Nomade (DNV): beim Konsulat etwa 15-45 Tage; aus Spanien heraus bei der UGE-CE rund 20 Werktage (mit positiver Genehmigungsfiktion). Arbeitsvisum: unterschiedlich, zuerst beantragt der Arbeitgeber die Genehmigung (Wochen bis Monate). Studium: 1-3 Monate. Wir empfehlen, 2-3 Monate vor dem geplanten Umzugstermin zu beginnen. Nach der Bewilligung: Reisen Sie innerhalb der Gültigkeit des Visums nach Spanien ein und beantragen Sie die TIE (Ausländerausweis) innerhalb von 1 Monat. Ley Beckham: Reichen Sie das Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung bei der Seguridad Social ein.Kosten: Gebühr für das nationale Visum: rund 80€, mit Abweichungen je nach Konsulat und Gegenseitigkeit (US-Staatsangehörige zahlen deutlich mehr, ca. 130-160€ je nach Visumtyp). In Spanien bei der UGE-CE beantragte Genehmigung für digitale Nomaden (modelo 790, Gebühr 038): ≈73€. TIE-Karte nach der Bewilligung (modelo 790, Gebühr 012): ≈16-22€. Ley Beckham: Für das Modelo 149 fällt keine Gebühr an. Hinzu kommen variable externe Kosten: Apostillen (je nach Land) und beeidigte Übersetzungen (Richtwert 30-60€ pro Dokument). Die offiziellen Beträge können aktualisiert werden; bestätigen Sie sie bei Ihrem Konsulat oder auf der entsprechenden sede electrónica.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular für ein nationales Visum (+ entsprechendes EX-Formular)Unterschriebenes amtliches Formular. Für die no lucrativa wird EX-01 verwendet; für das Visum für digitale Nomaden und andere Genehmigungen gilt das jeweils verfahrenseigene Formular. Der Download erfolgt beim Konsulat oder über die entsprechende sede electrónica (elektronische Amtsplattform).
Gültiger Reisepass (Original und Kopie)Mindestgültigkeit von 1 Jahr und mindestens zwei leere Seiten. Kopie aller beschriebenen Seiten.
PassfotosAktuell, in Farbe, mit einfarbig weißem Hintergrund.
Nachweis der finanziellen Mittel / ZahlungsfähigkeitNLV: 400% des IPREM (spanischer Referenzindex für Einkommen; ≈28.800€/Jahr, 2.400€/Monat) + 100% des IPREM (≈7.200€/Jahr) je Familienangehörigem. DNV: ≈200% des SMI (gesetzlicher Mindestlohn; ≈2.850€/Monat im Jahr 2026; dieser Schwellenwert steigt mit dem SMI, prüfen Sie den geltenden Betrag). Kontoauszüge der letzten 6-12 Monate, Renten-/Einkommensbescheinigungen oder Gehaltsabrechnungen. Einige Konsulate verlangen eine beeidigte Übersetzung der Kontoauszüge.
Private Krankenversicherung mit Deckung in SpanienPolice eines in Spanien zugelassenen Versicherers, vollständige Deckung, ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten und ohne Deckungshöchstgrenze. Sie muss dem Schutz der öffentlichen Gesundheitsversorgung entsprechen. Beim DNV wird alternativ die Anmeldung bei der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung) akzeptiert.
Führungszeugnis (Strafregisterauszug)ApostilleBeeidigte Übers.Aus Ihrem Herkunftsland und aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben. In der Regel innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt (manche Konsulate akzeptieren bis zu 6). ERFORDERT die Haager Apostille (oder Legalisation) und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische. Es ist das Dokument, das die meisten Anträge verzögert: bereiten Sie es zuerst vor.
Ärztliches AttestBeeidigte Übers.Ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate, mit der Bescheinigung, dass Sie an keiner Krankheit mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit im Sinne der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) leiden. Beeidigte Übersetzung, wenn es in einer anderen Sprache ausgestellt wird; manche Konsulate verlangen zusätzlich eine Apostille.
Nachweis des Telearbeitsverhältnisses (nur DNV)Beeidigte Übers.Vertrag oder Schreiben des Unternehmens (Arbeits- oder Werkvertragsverhältnis von mindestens 3 Monaten) und Nachweis, dass das Unternehmen seit ≥1 Jahr tätig ist. Höchstens 20% der Einkünfte aus Kunden in Spanien. Beeidigte Übersetzung von Dokumenten in anderen Sprachen.
Abschluss oder Berufserfahrung (nur DNV)ApostilleBeeidigte Übers.Hochschul-/Postgraduiertenabschluss oder Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung. Für ausländische Abschlüsse sind in der Regel Apostille + beeidigte Übersetzung erforderlich.
Modelo 149 – Antrag auf die Sonderregelung (Ley Beckham)Es handelt sich weder um ein Visum noch um ein konsularisches Dokument: Der Antrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung bei der Seguridad Social bei der Agencia Tributaria (spanische Steuerverwaltung) eingereicht, um den festen Satz von 24% zu wählen.
Termin (cita previa): Drittstaatsangehörige: Vereinbaren Sie einen Termin (cita previa) beim spanischen Konsulat Ihres Landes des rechtmäßigen Wohnsitzes und reichen Sie den Antrag PERSÖNLICH ein (NLV, Arbeit, Studium und DNV aus dem Ausland). Das DNV kann auch aus Spanien heraus elektronisch bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve beantragt werden. Bereits in Spanien: Vereinbaren Sie nach der Bewilligung eine cita previa für die Fingerabdrücke und die Abholung der TIE bei der oficina de extranjería/Polizei (sede.administracionespublicas.gob.es). www.exteriores.gob.es ↗
Häufige Fragen
Darf ich mit der no lucrativa (NLV) aus der Ferne arbeiten?
Nein. Die NLV untersagt jede berufliche oder gewerbliche Tätigkeit, einschließlich Telearbeit für ein ausländisches Unternehmen; sie ist für Personen gedacht, die von Einkünften, Renten oder Ersparnissen leben. Wenn Sie weiterhin aus der Ferne arbeiten möchten, ist das Visum für digitale Nomaden (DNV) der richtige Weg, das zudem den Zugang zur Ley Beckham eröffnet.
NLV oder DNV: Was ist für mich das Richtige?
Wählen Sie die NLV, wenn Sie über ausreichende passive Einkünfte verfügen (Rente, Mieteinnahmen, Ersparnisse) und nicht arbeiten werden: Sie eignet sich besonders für Rentner oder Personen mit Vermögen. Wählen Sie das DNV, wenn Sie aus der Ferne für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens arbeiten (max. 20% in Spanien): Es erlaubt legales Arbeiten, deckt die Familie ab und öffnet die Tür zur Steuerregelung mit 24%.
Welche Dokumente benötigen Apostille und beeidigte Übersetzung?
Das Führungszeugnis benötigt immer die Haager Apostille (oder Legalisation) und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische. Ausländische Abschlüsse (DNV) benötigen in der Regel beides. Das ärztliche Attest und einige Finanzunterlagen erfordern normalerweise eine beeidigte Übersetzung, und bestimmte Konsulate verlangen zusätzlich eine Apostille. Die Apostille wird von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt, das das Dokument ausstellt, nicht von Spanien.
Muss ich den Antrag aus meinem Herkunftsland stellen?
Grundsätzlich ja: Drittstaatsangehörige reichen den Antrag bei dem spanischen Konsulat ein, das für ihren rechtmäßigen Wohnsitz zuständig ist. Die Ausnahme ist das DNV, das aus Spanien heraus beantragt werden kann (bei rechtmäßigem Aufenthalt, z. B. als Tourist), und zwar bei der UGE-CE, wobei direkt eine Genehmigung für bis zu 3 Jahre erteilt wird.
Ist die Ley Beckham ein Visum?
Nein. Es handelt sich um eine steuerliche Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer: Sie versteuern Arbeitseinkünfte bis 600.000€ mit einem festen Satz von 24% (darüber gilt der allgemeine Tarif bis 47%), und zwar im Jahr der Ankunft und in den 5 folgenden Jahren (insgesamt 6 Jahre). Zentrale Voraussetzungen: In den 5 vorangegangenen Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen zu sein und der Umzug aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Tätigkeit als Geschäftsführer oder einer Tätigkeit als digitaler Nomade. Der Antrag erfolgt mit dem Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung bei der Seguridad Social. Klassische autónomos (Selbstständige) fallen nicht darunter, außer über den Weg des DNV.
Kann ich länger als 90 Tage als Tourist bleiben?
Nein. Der Schengen-Aufenthalt beträgt höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen und erlaubt weder Arbeit noch Wohnsitznahme. Um länger zu bleiben, benötigen Sie eines der Aufenthaltsvisa. Beachten Sie, dass das Inkrafttreten des ETIAS-Systems (elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Staatsangehörigkeiten) vorgesehen ist, voraussichtlich Ende 2026; prüfen Sie den Stand vor der Reise.
Legalisierung ausländischer Dokumente für Spanien: Haager Apostille und beeidigte Übersetzung
Damit eine ausländische öffentliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis, Hochschulabschluss …) in Spanien rechtsgültig ist, sind fast immer zwei Schritte erforderlich. Erstens die Legalisierung: in der Regel die Apostilla de La Haya (Haager Apostille), ein Stempel, den ausschließlich die zuständige Behörde des Ausstellungslandes anbringen kann (eine ausländische Urkunde wird niemals in Spanien apostilliert). Gehört Ihr Land dem Haager Übereinkommen nicht an, erfolgt stattdessen die diplomatische Legalisierung (Behörden des Herkunftslandes + spanisches Konsulat + MAEC, das spanische Außenministerium). Zweitens die traducción jurada (beeidigte Übersetzung) ins Spanische, unterschrieben und gestempelt von einem vom Ministerio de Asuntos Exteriores (MAEC, spanisches Außenministerium) ernannten traductor-intérprete jurado (beeidigter Übersetzer und Dolmetscher); eine normale Übersetzung genügt nicht. Bei Velorix / Relocation Centers helfen wir Ihnen zu bestimmen, welche Dokumente welchen Stempel benötigen, bereiten diese vor und ordnen sie, und koordinieren zertifizierte beeidigte Übersetzer, damit Sie mit vollständigen Unterlagen zu Ihrem Termin oder Ihrem Antrag in Spanien erscheinen.
Dauer: Die Apostille wird im Herkunftsland beantragt: von noch am selben Tag bis zu mehreren Wochen, je nach Land und ob die Bearbeitung per Post erfolgt. Die beeidigte Übersetzung dauert meist 2–5 Werktage pro Dokument (24–48 h im Eilverfahren, mit Aufschlag). Wir empfehlen, 2–4 Wochen Puffer vor Ihrem Termin oder Antrag in Spanien einzuplanen.Kosten: Die Gebühr für die Apostille legt das jeweilige Ausstellungsland fest (häufig zwischen 0 und 50 € pro Dokument; in einigen Ländern ist sie kostenlos). Die beeidigte Übersetzung unterliegt in Spanien der freien Preisgestaltung: als Richtwert 30–70 € pro Standarddokument, mehr bei Abschlusszeugnissen oder umfangreichen Bescheinigungen. Eine spanische staatliche Gebühr für die beeidigte Übersetzung oder für die Anerkennung einer ausländischen Apostille gibt es nicht.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde / GeburtsregisterauszugApostilleBeeidigte Übers.Wird verlangt für das empadronamiento (Anmeldung beim Einwohnerregister), für Eheschließung, Familienzusammenführung und viele Visums- bzw. Aufenthaltsanträge. Geburtsurkunden aus anderen EU-Ländern können von der Apostille befreit sein und ein mehrsprachiges Standardformular (Verordnung EU 2016/1191) enthalten, das hilft, die Übersetzung zu vermeiden.
HeiratsurkundeApostilleBeeidigte Übers.Erforderlich für das Ehegattenvisum bzw. die Familienzusammenführung, die Eintragung im Registro Civil (Standesamt/Zivilregister) und den gemeinsamen Aufenthalt. Stammt sie aus der EU, kann sie das mehrsprachige Formular der Verordnung EU 2016/1191 nutzen und so Apostille und Übersetzung vermeiden.
Führungszeugnis (Strafregisterbescheinigung)ApostilleBeeidigte Übers.Pflicht für die meisten Visa und Genehmigungen (nicht erwerbstätig, digitaler Nomade, arraigo usw.). In der Regel wird es aus allen Ländern verlangt, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben, und es muss aktuell sein: grundsätzlich innerhalb der letzten 3 Monate (90 Tage) ausgestellt, wenn die Bescheinigung keine eigene Gültigkeitsdauer angibt; einige Verfahren akzeptieren bis zu 6 Monate. Bestätigen Sie die Frist stets beim Konsulat oder der Stelle, die Ihren Antrag bearbeitet. Apostille und beeidigte Übersetzung sind fast immer erforderlich.
Hochschulabschluss und NotenübersichtApostilleBeeidigte Übers.Für homologación/Anerkennung der Gleichwertigkeit, Eintragung in eine Berufskammer, Visum für digitale Nomaden oder für hochqualifizierte Fachkräfte (EU Blue Card). Die homologación (staatliche Anerkennung) wird beim für Universitäten zuständigen Ministerium beantragt. Apostille im Land, das den Abschluss ausgestellt hat, und beeidigte Übersetzung.
SterbeurkundeApostilleBeeidigte Übers.Relevant für Erbschaften, Witwenrente oder den Nachweis des Familienstands. In der EU kann das mehrsprachige Formular genutzt werden (Verordnung EU 2016/1191).
Im Ausland erteilte notarielle VollmachtApostilleBeeidigte Übers.Nützlich für Immobilien- und Bankgeschäfte oder Unterschriften in Ihrem Namen während des Umzugs. Die notarielle Urkunde muss im Herkunftsland apostilliert und beeidigt übersetzt werden.
Ärztliches AttestBeeidigte Übers.Wird für einige Visa verlangt (z. B. nicht erwerbstätig, Studium), um das Fehlen von Krankheiten mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit nachzuweisen. Normalerweise genügt die beeidigte Übersetzung, wenn es in einer anderen Sprache verfasst ist; manche Konsulate verlangen jedoch eine Apostille: Bestätigen Sie dies stets beim Konsulat, das Ihr Visum bearbeitet.
Termin (cita previa): Für diesen Schritt ist keine cita previa (Vorabtermin) bei einer spanischen Behörde erforderlich: Die beeidigte Übersetzung beauftragen Sie direkt bei einem traductor-intérprete jurado (beeidigter Übersetzer und Dolmetscher) des MAEC (auffindbar über die offizielle Suchfunktion). Die Apostille wird bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes beantragt (normalerweise das dortige Justiz- oder Außenministerium), die einen eigenen Termin verlangen kann. Bei Velorix beraten wir Sie, wo und wie Sie dabei vorgehen, und koordinieren den beeidigten Übersetzer.
Häufige Fragen
Was kommt zuerst, die Apostille oder die beeidigte Übersetzung?
Zuerst die Apostille. Die beeidigte Übersetzung muss auch die Apostille umfassen, apostillieren Sie das Dokument also im Herkunftsland und beauftragen Sie erst danach die Übersetzung des vollständigen Dokuments (einschließlich des Apostillenstempels). Wenn Sie vor der Apostillierung übersetzen lassen, müssen Sie die Übersetzung wiederholen.
Benötigen Dokumente aus einem anderen EU-Land Apostille und Übersetzung?
Häufig nicht. Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit viele öffentliche Urkunden aus der EU von der Apostille (Geburt, Eheschließung, Tod, Familienstand, Vorstrafenfreiheit usw.) und erlaubt, ein mehrsprachiges Standardformular beizufügen, das hilft, die Übersetzung zu vermeiden. Ein ausführliches Führungszeugnis benötigt in der Regel weiterhin eine beeidigte Übersetzung.
Genügt eine Übersetzung durch einen Übersetzer aus meinem Land?
In der Regel nicht. In Spanien muss die Übersetzung von einem vom MAEC (spanisches Außenministerium) ernannten traductor-intérprete jurado (beeidigter Übersetzer und Dolmetscher) beeidigt oder von einem spanischen Konsulat angefertigt bzw. beglaubigt sein. Übersetzer finden Sie über die offizielle Suchfunktion des Ministerio de Asuntos Exteriores. Eine normale Übersetzung wird auch dann nicht akzeptiert, wenn sie professionell ist.
Und wenn mein Land dem Haager Übereinkommen nicht angehört?
Dann gibt es keine Apostille: Es erfolgt die Legalisierung auf diplomatischem Weg. Das Dokument wird bei den Behörden des Herkunftslandes legalisiert und anschließend beim dort zuständigen spanischen Konsulat, abschließend beim MAEC. Das dauert länger, daher sollten Sie frühzeitig beginnen.
Wie lange sind Bescheinigungen gültig?
Bescheinigungen, die eine veränderliche Situation abbilden (Führungszeugnis, Familienstand, empadronamiento), müssen meist innerhalb der letzten 3 Monate (90 Tage) ausgestellt sein, wenn sie keine eigene Gültigkeitsdauer angeben; einige Verfahren akzeptieren bis zu 6 Monate. Solche, die eine unveränderliche Tatsache abbilden (Geburt, Abschluss), verfallen nicht, fordern Sie aber eine aktuelle Ausfertigung an, um Probleme zu vermeiden.
Private Krankenversicherung für das Nicht-Erwerbs-Visum (visado no lucrativo) und das Visum für digitale Nomaden
Sowohl das Visum für den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (visado de residencia no lucrativa) als auch das Visum für digitale Nomaden (internationale Telearbeit, Ley 28/2022) verlangen eine private Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang, ohne Selbstbeteiligung (copagos) und ohne Wartezeiten (carencias), abgeschlossen bei einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen. "Voller Leistungsumfang bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer" bedeutet Leistungen, die dem öffentlichen System entsprechen – Allgemeinmedizin, Fachärzte, Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalt, Chirurgie und diagnostische Untersuchungen – im gesamten spanischen Staatsgebiet und ohne Kostenobergrenze; Reiseversicherungen oder Policen mit reiner Kostenerstattung werden nicht anerkannt. Diese private Versicherung ist eine Voraussetzung für die Erteilung und die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis: Der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung kommt später und auf einem anderen Weg (Anmeldung und Beitragszahlung bei der Seguridad Social – der spanischen Sozialversicherung – oder, nach einem Jahr tatsächlichen Aufenthalts, über das convenio especial de asistencia sanitaria, die Sondervereinbarung über Gesundheitsversorgung). Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie, damit Police und Bescheinigung genau das erfüllen, was das Konsulat oder die UGE-CE verlangt; wir bearbeiten das Visum nicht und "besorgen" es auch nicht.
Dauer: Die Versicherung kann in 1–3 Werktagen abgeschlossen werden (manchmal am selben Tag) und ist, da es keine Wartezeiten gibt, ab dem Beginndatum wirksam. Schließen Sie sie vor Ihrem Visumstermin oder vor dem Hochladen der Unterlagen bei der UGE-CE ab. Die Police wird in der Regel für 1 Jahr ausgestellt und muss während des gesamten Aufenthalts ohne Unterbrechung aufrechterhalten und mit ihm verlängert werden.Kosten: Die private Versicherung kostet orientierungsweise etwa 45–85€/Monat (ca. 500–1.000€/Jahr), je nach Alter, Versicherer und Leistungsumfang; Personen über 65 Jahre zahlen unter Umständen mehr. Für die Versicherung selbst fällt keine staatliche Gebühr an. Später kostet das convenio especial de asistencia sanitaria mit dem öffentlichen System 60€/Monat (unter 65 Jahren) und 157€/Monat (ab 65 Jahren).
Erforderliche Unterlagen
Private Krankenversicherungspolice mit vollem Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten)Abgeschlossen bei einem von der DGSFP (spanische Versicherungsaufsicht) für den Betrieb in Spanien zugelassenen Versicherer (z. B. Sanitas, Adeslas, DKV, Asisa, Caser, ASSSA). Deckung entsprechend dem öffentlichen System: Allgemeinmedizin, Fachärzte, Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalt, Chirurgie und diagnostische Untersuchungen, im gesamten Staatsgebiet und ohne Kostenobergrenze. Reisepolicen oder Policen mit reiner Kostenerstattung sind nicht ausreichend. In der Regel wird eine Laufzeit von 1 Jahr verlangt.
Deckungsbescheinigung des VersicherersViele Konsulate und die UGE-CE verlangen zusätzlich zur Police eine besondere Bescheinigung, in der ausdrücklich erklärt wird: ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten und mit vollem Leistungsumfang. Fordern Sie sie bei Ihrem Versicherer an und geben Sie das genaue Verfahren an (residencia no lucrativa oder internationale Telearbeit/Ley 28/2022). Einige Konsulate verlangen darüber hinaus eine Deckung für die Rückführung (repatriación); klären Sie dies mit Ihrem Konsulat.
Zahlungsnachweis der JahresprämieÜblicherweise wird die Quittung oder ein Nachweis darüber verlangt, dass die Police bezahlt ist – häufig das gesamte Jahr im Voraus –, um zu belegen, dass die Deckung ab dem ersten Tag aktiv ist, ohne Wartezeiten.
Anmeldung bei der Seguridad Social oder Deckungsbescheinigung (Alternative, nur beim Visum für digitale Nomaden)Nur für das Visum für digitale Nomaden, mit zwei unterschiedlichen Situationen: (1) Wenn Sie sich bei der spanischen Seguridad Social anmelden und Beiträge zahlen (in der Regel als autónomo – Selbstständiger – im RETA), erhalten Sie Zugang zum öffentlichen System und sind von der privaten Versicherung befreit; (2) wenn Sie über eine Deckungsbescheinigung weiterhin von der Sozialversicherung Ihres Herkunftslandes erfasst sind (z. B. bei vorübergehender Entsendung durch Ihr Unternehmen), sind Sie von der privaten Versicherung befreit, bleiben aber über Ihr Herkunftssystem versichert, nicht über das spanische. Wichtig: Die Anmeldung bei der spanischen Seguridad Social erfolgt NACH Erteilung der Genehmigung, weshalb für die Antragstellung in der Regel ein Deckungsnachweis erforderlich ist (private Versicherung oder Bescheinigung). Gilt NICHT für das visado no lucrativo, dessen Inhaber weder arbeiten noch Beiträge zahlen darf und immer eine private Versicherung benötigt.
Termin (cita previa): Die Versicherung wird direkt beim Versicherer abgeschlossen (online, telefonisch oder über einen Makler); dafür ist keine cita previa (vorheriger Termin) erforderlich. Sie wird anschließend als Teil der Unterlagen eingereicht: beim Konsulat in Ihrem Land (das für das Visum sehr wohl eine cita previa verlangt) oder, wenn Sie die Genehmigung aus Spanien beantragen, elektronisch bei der UGE-CE. Der Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke für die TIE ist ein späterer und davon getrennter Schritt.
Häufige Fragen
Reicht eine Reiseversicherung oder eine internationale "Nomaden"-Police aus?
Nein. Reiseversicherungen und allgemeine internationale Policen werden in der Regel abgelehnt. Der Versicherer muss für den Betrieb in Spanien zugelassen sein (Registrierung bei der DGSFP), die Police darf weder Selbstbeteiligungen noch Wartezeiten enthalten und darf keine reine Kostenerstattungspolice sein. Sie muss einen vollen, dem öffentlichen System entsprechenden Leistungsumfang im gesamten Staatsgebiet bieten.
Ist eine geringe Selbstbeteiligung zulässig?
Nein. Auch bei 1€ pro Besuch oder Untersuchung macht eine Selbstbeteiligung die Police gegenüber dem Konsulat oder der UGE-CE meist ungültig. Sie muss strikt "ohne Selbstbeteiligung" (sin copagos) und "ohne Wartezeiten" (sin carencias) sein, also mit tatsächlicher Deckung ab dem ersten Tag. Verlangen Sie von Ihrem Versicherer einen speziellen Tarif "sin copagos" für Visumszwecke.
Kann ich statt der privaten Versicherung die öffentliche Gesundheitsversorgung nutzen?
Beim visado no lucrativo nicht: Sie dürfen weder arbeiten noch Beiträge zahlen, daher ist die private Versicherung verpflichtend. Beim Visum für digitale Nomaden ja: Sie erhalten Zugang zum öffentlichen System, wenn Sie sich bei der spanischen Seguridad Social anmelden und Beiträge zahlen (in der Regel als autónomo), was Sie von der privaten Versicherung befreit; wenn Sie dagegen über eine Deckungsbescheinigung von der Sozialversicherung Ihres Landes erfasst sind, sind Sie von der privaten Versicherung befreit, erhalten aber keinen Zugang zum spanischen System. Bei beiden Visa können Sie nach einem Jahr tatsächlichen, mit empadronamiento (Anmeldung im Melderegister) belegten Aufenthalts über das convenio especial de asistencia sanitaria gegen einen monatlichen Beitrag Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung erhalten.
Muss ich das ganze Jahr im Voraus bezahlen?
In vielen Fällen ja. Die Konsulate verlangen üblicherweise eine Jahrespolice mit bezahlter Prämie (oder eine Bescheinigung, die die Deckung für ein Jahr belegt), um sicherzustellen, dass die Versicherung während der gesamten Gültigkeit des Visums aktiv ist. Sie müssen sie ohne Unterbrechung aufrechterhalten und zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Benötigt die Police eine Apostille oder eine beeidigte Übersetzung?
Wenn Sie sie bei einem spanischen Versicherer abschließen, werden Police und Bescheinigung auf Spanisch ausgestellt und benötigen weder Apostille noch beeidigte Übersetzung. Nur wenn Sie ein im Ausland und in einer anderen Sprache ausgestelltes Versicherungsdokument vorlegen würden, könnte eine beeidigte Übersetzung ins Spanische verlangt werden – und auch dann muss das Unternehmen für den Betrieb in Spanien zugelassen sein –; deshalb ist es üblich und am sichersten, direkt eine spanische Police abzuschließen, die die Anforderungen erfüllt.
NIE und TIE: Identifikationsnummer und Aufenthaltskarte für Ausländer
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero, Ausländer-Identifikationsnummer) ist Ihre Steuer- und persönliche Identifikationsnummer in Spanien: Sie läuft nicht ab, ändert sich nie und Sie benötigen sie für fast alles (Eröffnung eines Bankkontos, Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufvertrags, Arbeit, Anmeldung von Versorgungsanschlüssen oder Steuerzahlungen). Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, Ausländeridentitätskarte) ist etwas anderes: Sie ist die physische Plastikkarte mit Foto und Fingerabdruck, die Ihren legalen Aufenthalt nachweist und die nur an NICHT-EU-Bürger mit einer erteilten Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Bürger der EU/des EWR/der Schweiz erhalten keine TIE: Sie erhalten das "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión" (Registrierungsbescheinigung für Unionsbürger, das grüne Dokument, bekannt als "NIE verde"), das ebenfalls die NIE-Nummer enthält. Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie zu den Terminen; die Entscheidung trifft immer die Verwaltung.
Dauer: Unterschiedlich und stark von der cita previa (Terminvereinbarung) abhängig. Der Engpass ist, einen Termin zu bekommen: Das kann je nach Provinz und Behörde von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern (in Küstenregionen wie Alicante sind die Wartezeiten meist lang). Die NIE für Nichtresidenten kann noch am selben Tag auf der Polizeidienststelle erledigt werden oder in einigen Wochen, wenn sie beim Konsulat beantragt wird. Bei der TIE ist die Karte nach der Abnahme der Fingerabdrücke in der Regel in etwa 30-45 Tagen zur Abholung bereit. Wir empfehlen, mit der Vorbereitung der Unterlagen 4-8 Wochen im Voraus zu beginnen.Kosten: Gebühr Modelo 790 código 012 (Policía Nacional), einmalige Zahlung je nach Verfahren: Zuteilung der NIE auf Antrag des Betroffenen 9,84€; Registrierungsbescheinigung für Unionsbürger (grünes Dokument) 12,00€; Ausstellung der TIE 16,08€ (erste Karte für vorübergehenden Aufenthalt) und 21,87€ (Daueraufenthalt). Die Beträge werden regelmäßig überprüft: Bestätigen Sie stets den Betrag, den das offizielle Formular bei Auswahl des Verfahrens anzeigt. Nicht enthalten sind Kosten für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen oder das empadronamiento (Anmeldung beim Einwohnerregister), die gegebenenfalls separat zu zahlen sind.
Erforderliche Unterlagen
Formular EX-15 (NIE-Antrag)Offizielles Formular für die NIE 'a instancia del interesado' (auf Antrag des Betroffenen, ohne Wohnsitz). In zweifacher Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Kostenlos herunterladbar auf der offiziellen Website des Migrationsministeriums (inclusion.gob.es).
Formular EX-18 (Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger)Nur für Bürger der EU/des EWR/der Schweiz, die sich als Residenten registrieren (Aufenthalt von mehr als 3 Monaten). Führt zum 'grünen Dokument', nicht zu einer TIE.
Formular EX-17 (Antrag auf Tarjeta de Identidad de Extranjero)Nur für Nicht-EU-Bürger mit einer bereits erteilten Aufenthaltsgenehmigung oder einem Aufenthaltsvisum. Wird für die Abnahme der Fingerabdrücke für die TIE verwendet.
Gültiger Reisepass oder nationaler PersonalausweisOriginal + Fotokopie ALLER benutzten Seiten. EU-Bürger können ihren nationalen Personalausweis (DNI) verwenden. Der Reisepass benötigt NIEMALS eine Apostille oder Übersetzung.
Zahlungsnachweis der Gebühr Modelo 790 código 012Wird auf dem elektronischen Portal der Policía Nacional (spanische Nationalpolizei) ausgefüllt und heruntergeladen, bei jeder Bank (oder per Kontobelastung) bezahlt und bereits bezahlt zum Termin mitgebracht. Man wählt das Verfahren aus, und das Formular zeigt den entsprechenden Betrag an.
Certificado de empadronamiento (Meldebescheinigung)Erforderlich für die EU-Bescheinigung und für die TIE; muss aktuell sein (in der Regel in den letzten 3 Monaten ausgestellt). Es handelt sich um ein spanisches Dokument, eine Apostille ist nicht erforderlich.
Zwei aktuelle PassfotosWeißer Hintergrund, Passbildformat (32x26 mm), farbig, frontal, ohne Sonnenbrille und ohne Reflexe. Erforderlich für die Ausstellung der TIE (Abnahme der Fingerabdrücke). Die grüne EU-Bescheinigung enthält üblicherweise kein Foto.
Nachweis des Grundes für die NIE (wirtschaftlich, beruflich oder sozial)ApostilleBeeidigte Übers.Nur für die NIE ohne Wohnsitz: z. B. contrato de arras (Anzahlungsvertrag beim Immobilienkauf), Arbeitsangebot, Notartermin. SPANISCHE Dokumente benötigen nichts; AUSLÄNDISCHE öffentliche Urkunden erfordern in der Regel Apostille + beglaubigte Übersetzung.
Notarielle Vertretungsvollmacht (wenn ein Dritter handelt)ApostilleBeeidigte Übers.Wenn Sie die Vollmacht im Ausland erteilen, benötigt sie in der Regel eine Haager Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische. In Spanien vor einem Notar erteilt, benötigt sie weder Apostille noch Übersetzung.
Krankenversicherung und Nachweis ausreichender finanzieller MittelBeeidigte Übers.Für nicht erwerbstätige EU-Bürger (Studierende, Rentner, Nichterwerbstätige) bei der Registrierung (Real Decreto 240/2007, Königliches Dekret 240/2007). Kontoauszüge oder Policen in einer anderen Sprache können eine Übersetzung erfordern; eine Apostille ist normalerweise nicht nötig. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Behörde.
Arbeitsvertrag oder Anmeldung bei der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung) / Anmeldung als autónomo (Selbstständiger)Für EU-Bürger, die sich als Arbeitnehmer oder Selbstständige registrieren. Es handelt sich um spanische Dokumente: Sie benötigen weder Apostille noch Übersetzung.
Positiver Bescheid über die Aufenthaltsgenehmigung oder das VisumFür die TIE von Nicht-EU-Bürgern: der Bewilligungsbescheid (Beckham, digitaler Nomade, arraigo (Verwurzelung), Familienzusammenführung usw.) oder das im Reisepass angebrachte Visum. Von einer spanischen bzw. konsularischen Behörde ausgestellt: ohne Apostille.
Ausländische Personenstandsurkunden (Familienangehöriger eines EU-Bürgers)ApostilleBeeidigte Übers.Heirats-, eingetragene Partnerschafts- oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Verbindung zu einem EU-Bürger. Ausländische öffentliche Urkunden: In der Regel sind eine Haager Apostille + beglaubigte Übersetzung ins Spanische erforderlich.
Termin (cita previa): Die cita previa (Terminvereinbarung) ist verpflichtend und KOSTENLOS. Sie wird online auf dem elektronischen Portal (System 'icpplus') reserviert: Wählen Sie die Provinz, dann das richtige Verfahren (z. B. 'Toma de huellas (expedición de tarjeta) TIE', 'Certificado de registro de ciudadano de la UE' oder 'Asignación de NIE') und folgen Sie den Schritten. Für die Reservierung sind weder eine Registrierung noch ein Passwort erforderlich. Vor dem Termin sollten Sie die Gebühr 790 012 bereits bezahlt haben. Seien Sie misstrauisch gegenüber Seiten, die für den Termin Geld verlangen. sede.administracionespublicas.gob.es ↗
Häufige Fragen
Brauche ich sowohl die NIE als auch die TIE oder nur eines von beiden?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die NIE ist die Nummer; die TIE ist die physische Karte. Wenn Sie NICHT-EU-Bürger sind und in Spanien wohnen werden, benötigen Sie die TIE, auf der Ihre NIE bereits aufgedruckt ist. Wenn Sie Bürger der EU/des EWR/der Schweiz sind, gibt es für Sie keine TIE: Sie erhalten die Registrierungsbescheinigung (grünes Dokument), die ebenfalls Ihre NIE enthält. Wenn Sie nur eine Immobilie kaufen oder einen Vertrag unterzeichnen wollen, ohne umzuziehen, genügt Ihnen eine NIE für Nichtresidenten.
Kann ich die NIE von meinem Heimatland aus vor dem Umzug erhalten?
Ja. Sie können eine NIE für Nichtresidenten beim spanischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Land beantragen (Informationen auf exteriores.gob.es). Das ist sehr nützlich, wenn Sie die Nummer benötigen, um eine Wohnung zu kaufen, vor einem Notar zu unterschreiben oder vor Ihrer Ankunft ein Konto zu eröffnen. Ebenso kann sie in Spanien ein Vertreter mit notarieller Vollmacht beantragen. Wir bereiten den Antrag vor und begleiten Sie; zugeteilt wird sie von der Verwaltung.
Laufen die NIE, die grüne Bescheinigung oder die TIE ab?
Die NIE selbst läuft nie ab und ändert sich nie: Sie gehört Ihnen lebenslang. Die EU-Registrierungsbescheinigung (grünes Dokument) läuft ebenfalls nicht ab, ihre Gültigkeit hängt jedoch davon ab, dass Sie die Aufenthaltsvoraussetzungen weiterhin erfüllen. Die TIE läuft hingegen ab: Ihre Gültigkeit ist an die Ihrer Aufenthaltsgenehmigung gebunden (variiert je nach Art der Genehmigung, üblicherweise 1 Jahr bei der ersten und danach längere Zeiträume, bis zu 5 Jahren bei Daueraufenthalt) und muss vor Ablauf erneuert werden.
Warum ist es so schwierig, eine cita previa zu bekommen, und wie erhalte ich sie?
Die Nachfrage übersteigt die verfügbaren Plätze, besonders in Provinzen mit vielen Ausländern wie Alicante. Tipps: Gehen Sie früh am Morgen auf das offizielle Portal (sede.administracionespublicas.gob.es), probieren Sie mehrere Behörden derselben Provinz aus und aktualisieren Sie täglich. Meiden Sie Websites oder 'Bots', die Termine verkaufen: Die cita previa (Terminvereinbarung) ist kostenlos, und einige davon sind betrügerisch. Wir beobachten die Verfügbarkeit und benachrichtigen Sie, sobald sich ein Platz öffnet.
Welche ausländischen Dokumente benötigen eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung?
Außerhalb Spaniens ausgestellte ÖFFENTLICHE Urkunden (Heirats- oder Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, notarielle Vollmachten) benötigen in der Regel die Haager Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische durch einen vom Ministerio de Asuntos Exteriores (spanisches Außenministerium) ermächtigten vereidigten Übersetzer. Der Reisepass hingegen wird WEDER apostilliert NOCH übersetzt, und bereits in Spanien ausgestellte Dokumente ebenfalls nicht. Wir prüfen jedes Dokument gemeinsam mit Ihnen, damit Sie keine unnötigen Übersetzungen oder Apostillen bezahlen.
Empadronamiento: Anmeldung im padrón municipal (kommunales Einwohnerregister) Ihrer Gemeinde
Das empadronamiento ist Ihre Eintragung in den padrón municipal der Gemeinde, in der Sie gewöhnlich wohnen. Es handelt sich um ein kostenloses Verfahren und um die Eintrittstür zu fast allem Weiteren in Spanien: In der Regel benötigen Sie das certificado oder volante de empadronamiento (Meldebescheinigung bzw. einfacher Meldenachweis), um die TIE (Ausländerausweis) zu beantragen, sich beim öffentlichen Gesundheitssystem anzumelden, Ihre Kinder in der Schule einzuschreiben oder Ihren Führerschein umzuschreiben. Die Gemeinde ist verpflichtet, Sie einzutragen, auch wenn Sie noch keine NIE (spanische Ausländeridentifikationsnummer) und keine Aufenthaltserlaubnis haben. Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie zum Termin, damit die Anmeldung gleich beim ersten Mal gelingt.
Dauer: Die cita previa (Terminvereinbarung) kann in großen Städten von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern (in kleinen Orten oft am selben Tag oder ohne Termin). Die Anmeldung wird normalerweise am selben Tag des Termins registriert. Den volante erhalten Sie sofort oder innerhalb weniger Tage; das certificado je nach Gemeinde sofort oder in einigen Tagen. Für ausländerrechtliche Verfahren beantragen Sie ein certificado, das innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt wurde.Kosten: Die Eintragung in den padrón ist kostenlos. Der volante de empadronamiento ist in der Regel kostenlos. Einige Gemeinden erheben eine geringe Gebühr für das certificado oder für zusätzliche Kopien (orientierungshalber 1-3€), in den meisten ist es jedoch ebenfalls kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original + Kopie)EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige können ihren nationalen Personalausweis verwenden, Drittstaatsangehörige den Reisepass. Bringen Sie immer Original und Fotokopie mit. Alle Haushaltsmitglieder, die angemeldet werden, müssen sich ausweisen. Apostille oder beglaubigte Übersetzung sind nicht erforderlich.
NIE oder TIE, falls bereits vorhanden (optional, aber empfehlenswert)Für das empadronamiento ist dies nicht verpflichtend: Sie können sich allein mit dem Reisepass eintragen lassen. Wenn Sie bereits über die NIE, das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (Anmeldebescheinigung für Unionsbürger) oder die TIE verfügen, legen Sie es vor, damit es mit Ihrer Eintragung verknüpft wird.
Wohnsitznachweis: Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder aktuelle NebenkostenrechnungEine dieser Optionen auf Ihren Namen: (1) von allen Parteien unterzeichneter Mietvertrag (viele Gemeinden verlangen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und manchmal die letzte Mietquittung); (2) Kaufurkunde (escritura de compraventa); oder (3) aktuelle Strom-, Wasser- oder Gasrechnung (in der Regel aus den letzten 3 Monaten). Es handelt sich meist um spanische Dokumente, ohne Apostille oder Übersetzung. Jede Gemeinde kann zusätzliche Unterlagen verlangen: Prüfen Sie vor dem Termin ihre Website.
Genehmigung des Wohnungsinhabers + Kopie seines DNI/NIE (nur wenn die Wohnung nicht auf Ihren Namen läuft)Wenn Sie in einem informellen Mietverhältnis, zur Untermiete oder bei Familie bzw. Freunden wohnen, unterschreibt der Eigentümer oder die bereits gemeldete Person eine autorización de empadronamiento (Zustimmung zur Anmeldung) und legt eine Kopie seines DNI/NIE bei. Viele Gemeinden stellen ein herunterladbares Formular für diese Genehmigung bereit.
Hoja de empadronamiento / hoja padronal (Anmeldeformular der Gemeinde)Amtliches Antragsformular für die Anmeldung, unterschrieben von allen volljährigen Personen, die sich anmelden. Es kann über die sede electrónica (elektronisches Verwaltungsportal) der Gemeinde heruntergeladen oder im Amt ausgefüllt werden. In einigen Gemeinden ist es das Formular INE 60-444 ("Padrón Municipal de Habitantes").
Minderjährige: libro de familia (Familienbuch) oder GeburtsurkundeApostilleBeeidigte Übers.Um minderjährige Kinder anzumelden, müssen Sie das Verwandtschaftsverhältnis mit dem libro de familia oder der Geburtsurkunde nachweisen. Ein spanisches Dokument erfordert nichts weiter. Eine ausländische Geburtsurkunde (oder ein ausländisches Familienbuch) benötigt in der Regel eine Haager Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische. Ausnahme: EU-Urkunden, die mit dem mehrsprachigen Standardformular der Verordnung (EU) 2016/1191 ausgestellt wurden, benötigen normalerweise keine Übersetzung.
Termin (cita previa): Die meisten mittleren und großen Gemeinden verlangen eine cita previa, die über die Website der Gemeinde (sede electrónica) oder telefonisch beantragt wird; einige ermöglichen die Anmeldung zu 100% online mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve. In vielen kleinen Orten kann man ohne Termin erscheinen. Jede Person bucht den Termin bei der Gemeinde, in der sie wohnt (z. B. beim Ayuntamiento de Alicante, wenn Sie in Alicante wohnen). Da der Buchungslink in jeder Gemeinde anders ist, nennen wir Ihnen den für Sie zutreffenden und buchen auf Wunsch den Termin und begleiten Sie.
Häufige Fragen
Kann ich mich ohne NIE und ohne Aufenthaltserlaubnis anmelden?
Ja. Der padrón bildet ab, wo Sie wohnen, nicht Ihren aufenthaltsrechtlichen Status, und die Gemeinde ist verpflichtet, Sie einzutragen, auch wenn Sie keine NIE und keinen Aufenthaltstitel haben. Ein gültiger Reisepass und der Wohnsitznachweis genügen. Tatsächlich ist das empadronamiento meist ein notwendiger vorheriger Schritt, um anschließend die TIE oder eine Aufenthaltserlaubnis por arraigo (Aufenthalt aufgrund von Verwurzelung) zu beantragen.
Benötige ich für das empadronamiento eine Haager Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung?
Für das normale Verfahren nicht. Reisepass, Mietvertrag, Eigentumsurkunde und Rechnungen werden so akzeptiert, wie sie sind (spanische Dokumente sind bereits auf Spanisch). Die übliche Ausnahme ist die ausländische Geburtsurkunde oder das ausländische Familienbuch eines Minderjährigen, wofür meist Apostille und beglaubigte Übersetzung erforderlich sind. Achtung: Dies unterscheidet sich von anderen Verfahren (Eheschließung, Staatsangehörigkeit, bestimmte Visa), bei denen eine Apostille sehr wohl verlangt wird.
Ich habe keinen Mietvertrag auf meinen Namen. Kann ich mich trotzdem anmelden?
Ja. Wenn Sie zur Untermiete oder bei Familie oder Freunden wohnen, unterschreibt der Eigentümer oder eine bereits in dieser Wohnung gemeldete Person eine autorización de empadronamiento und legt eine Kopie ihres DNI/NIE bei. Einige Gemeinden akzeptieren zusätzlich eine declaración responsable (Eigenerklärung). Sogar Personen ohne festen Wohnsitz können sich unter einer von den Sozialdiensten angegebenen Adresse anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen dem volante und dem certificado de empadronamiento?
Der volante ist ein informatives Dokument, das Ihren Wohnsitz angibt, und reicht für die meisten alltäglichen Angelegenheiten. Das certificado ist das amtliche Dokument, das Ihre Eintragung rechtsverbindlich bescheinigt und öffentlichen Glauben genießt. Für die TIE akzeptieren viele Behörden einen aktuellen volante, das certificado gilt jedoch immer; für Staatsangehörigkeit, standesamtliche Eheschließung, Gerichte oder Notariat wird dagegen meist das certificado verlangt. Im Zweifel beantragen Sie das certificado, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate.
Wie lange dauert es und läuft das certificado ab?
Die Anmeldung wird in der Regel am selben Tag des Termins registriert, auch wenn die Aktualisierung in den Systemen einige Tage dauern kann. Das certificado 'verfällt' formal nicht, aber für ausländerrechtliche Verfahren darf es fast immer nicht älter als 3 Monate sein, weshalb es sich empfiehlt, es unmittelbar vor der Verwendung zu beantragen.
Ein Bankkonto in Spanien eröffnen: Konto für Nichtansässige (cuenta de no residente) vs. Konto für Ansässige (cuenta de residente)
Die Eröffnung eines Bankkontos ist einer der ersten praktischen Schritte nach der Ankunft in Spanien: Sie benötigen es für die Miete, die Versorgungsverträge, das Gehalt und Lastschriften. Die entscheidende Frage ist die Kontoart. Ein Konto für Nichtansässige (cuenta de no residente) kann allein mit dem Reisepass und einer Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (certificado de no residente) eröffnet werden, also noch bevor Sie eine Aufenthaltsberechtigung haben; ein Konto für Ansässige (cuenta de residente) setzt Ihre NIE/TIE (Ausländeridentifikationsnummer bzw. -karte) und in der Regel die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento) voraus und bietet meist niedrigere Gebühren sowie vollen Zugang zu Hypotheken, Krediten und Zahlungen der öffentlichen Hand (Erstattungen der Hacienda – der spanischen Steuerbehörde –, Gesundheitswesen, Renten). Aufgrund der europäischen Vorschriften zur Geldwäscheprävention (AML/KYC) verlangen die Banken zusätzlich meist einen Wohnsitznachweis sowie einen Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis. Darüber hinaus hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher ohne anderes Konto in Spanien Anspruch auf ein Basiszahlungskonto (max. 3€/Monat; kostenlos bei nachgewiesener Schutzbedürftigkeit), ein vom Banco de España (spanische Zentralbank) anerkanntes Recht. Bei Relocation Centers stellen wir Ihre Unterlagenmappe zusammen und begleiten Sie zum Termin in der Filiale: Wir eröffnen das Konto nicht für Sie, aber wir sorgen dafür, dass Sie mit allem erscheinen, was die Bank von Ihnen verlangen wird.
Dauer: Ein Konto für Nichtansässige wird meist am selben Tag oder innerhalb von 24-48 Stunden eröffnet, sobald Sie die Bescheinigung über die Nichtansässigkeit haben. Die Bescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Werktage ausgestellt (die gesetzliche Höchstfrist für die Entscheidung liegt bei etwa 5 Tagen ab Registrierung des Antrags), wobei die Terminverfügbarkeit oder die Beantragung über ein Konsulat im Ausland dies verlängern kann. Ein Konto für Ansässige wird normalerweise am Tag des Termins eröffnet, sofern Ihre NIE/TIE und der padrón in Ordnung sind. Rechnen Sie mit 1-2 Wochen von Anfang bis Ende, wenn Sie die Bescheinigung oder den padrón noch beschaffen müssen. Die Debitkarte kommt meist innerhalb von 7-15 Tagen per Post; die IBAN ist fast sofort aktiv.Kosten: Die Kontoeröffnung ist in der Regel kostenlos. Bescheinigung über die Nichtansässigkeit: Gebühr modelo 790 código 012, etwa 7-10€ (der Betrag wird jährlich aktualisiert; die Gebühr für eine auf Antrag der betroffenen Person ausgestellte Bescheinigung liegt bei rund 7,31€), oder mehr, wenn die Bank dies für Sie übernimmt. Kontoführung eines Kontos für Nichtansässige: meist teurer als bei einem Konto für Ansässige und je nach Institut sehr unterschiedlich (häufig in der Größenordnung von einigen zehn Euro pro Quartal). Konten für Ansässige sind oft kostenlos oder günstig, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen (z. B. Gehalts-/Rentenzahlung auf das Konto oder ein Mindestguthaben). Zudem besteht das Recht auf ein Basiszahlungskonto für höchstens 3€/Monat (kostenlos bei nachgewiesener Schutzbedürftigkeit). US-Staatsangehörige zahlen wegen FATCA möglicherweise höhere Gebühren. Die Gebühren unterscheiden sich stark von Bank zu Bank: Verlangen Sie immer die vorvertragliche Gebühreninformation.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Reisepass (oder nationaler Personalausweis für EU-Bürgerinnen und -Bürger)Wichtigstes Identitätsdokument für beide Kontoarten. Bringen Sie immer das Original und eine Fotokopie mit. EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger können sich mit ihrem nationalen Personalausweis ausweisen.
NIE / TIE (Número o Tarjeta de Identidad de Extranjero – Ausländeridentifikationsnummer bzw. -karte)Unerlässlich für die Eröffnung eines Kontos für Ansässige. Für ein Konto für Nichtansässige ist sie NICHT erforderlich: Sie wird durch die Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (certificado de no residente) ersetzt. Die TIE ist die physische Karte für Ansässige aus Nicht-EU-Staaten; EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten die Anmeldebescheinigung (certificado de registro, das grüne Dokument) mit ihrer NIE.
Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (certificado de no residente, Policía Nacional)Nur für Konten für NICHTANSÄSSIGE. Sie belegt, dass Sie nicht in Spanien ansässig sind. Beantragt wird sie mit dem Formular EX-15 zusammen mit dem Zahlungsnachweis der Gebühr modelo 790, código 012, bei der Policía Nacional / Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) oder bei einem spanischen Konsulat im Ausland; auch die Bank selbst kann dies gegen zusätzliche Kosten für Sie übernehmen. Gültigkeit: 3 Monate ab Ausstellung.
WohnsitznachweisFür Konten für Nichtansässige: eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens oder ein aktueller Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate) aus Ihrem Herkunftsland. Für Konten für Ansässige: die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento). Manche Bank kann eine Übersetzung verlangen, wenn das Dokument nicht auf Spanisch oder Englisch vorliegt.
Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento, padrón)Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes für Konten für ANSÄSSIGE. Sie wird von der Gemeindeverwaltung (ayuntamiento) ausgestellt und belegt Ihre Adresse in Spanien. In der Regel ist dafür eine cita previa (vorab vereinbarter Termin) beim ayuntamiento erforderlich. Für Konten für Nichtansässige wird sie nicht benötigt.
Einkommens- oder BeschäftigungsnachweisWird aufgrund der Geldwäschevorschriften meist verlangt, um die Herkunft der Mittel zu belegen. Angestellte: Arbeitsvertrag + letzte Gehaltsabrechnungen (nóminas) oder ein Schreiben des Arbeitgebers. Selbstständige (autónomos): steuerliche Anmeldung (alta censal, modelo 036/037) + letzte Steuererklärung oder aktuelle Rechnungen. Rentnerinnen und Rentner: Bescheid über die Rentenbewilligung. Auch die letzte Einkommensteuererklärung wird akzeptiert. Manche Bank kann eine beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit (CRS/FATCA)Ein Formular, das Sie in der Filiale selbst unterschreiben, nichts, was Sie mitbringen müssen. Sie erklären darin Ihr Land bzw. Ihre Länder der steuerlichen Ansässigkeit und Ihre Steueridentifikationsnummer (NIF/TIN). US-Staatsangehörige oder in den USA steuerlich Ansässige müssen ihren Status angeben (Formular W-9); einige Banken erheben höhere Gebühren oder nehmen wegen FATCA keine US-Kundinnen und -Kunden an.
Termin (cita previa): Traditionelle Banken (Santander, BBVA, CaixaBank, Sabadell, Bankinter usw.) verlangen meist einen persönlichen Termin: Vereinbaren Sie ihn telefonisch, über die App oder die Website der Bank und erscheinen Sie mit allen Originalen. Die Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (certificado de no residente) wird separat bei der Policía Nacional / Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) beantragt, oder bei einem Konsulat, wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden; laut der sede electrónica (elektronisches Verwaltungsportal) der Policía ist keine cita previa (vorab vereinbarter Termin) zwingend erforderlich, viele Polizeidienststellen arbeiten jedoch nach Terminvergabe. Auch die Bank kann dies erledigen. Digitale Banken/App-Banken ermöglichen unter Umständen die Eröffnung aus der Ferne per Videoidentifizierung. Wir stellen Ihre Unterlagenmappe zusammen, füllen die Gebühr 790/012 aus und begleiten Sie zum Termin.
Häufige Fragen
Kann ich in Spanien ein Bankkonto eröffnen, bevor ich die NIE habe?
Ja. Als Nichtansässiger können Sie allein mit dem Reisepass und einer Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (certificado de no residente) ein Konto für Nichtansässige eröffnen. Sobald Sie die NIE/TIE und eine Adresse in Spanien (padrón, Melderegister) haben, können Sie es in ein Konto für Ansässige umwandeln, das in der Regel günstiger ist.
Worin besteht der tatsächliche Unterschied zwischen einem Konto für Nichtansässige und einem für Ansässige?
Das Konto für Nichtansässige richtet sich an Personen mit rechtlichem/steuerlichem Wohnsitz außerhalb Spaniens: Es erfordert die Bescheinigung über die Nichtansässigkeit (certificado de no residente), hat meist höhere Kontoführungsgebühren, und die Bank muss Ihren Status in bestimmten Abständen erneut bestätigen (üblicherweise durch Erneuerung der Bescheinigung). Das Konto für Ansässige erfordert NIE/TIE und padrón (Meldung im Melderegister), hat meist niedrigere Gebühren und bietet vollen Zugang zu Lastschriften, Hypotheken, Krediten und Zahlungen der öffentlichen Hand (Erstattungen der Hacienda – der spanischen Steuerbehörde –, Gesundheitswesen, Renten).
Benötigen meine ausländischen Dokumente für die Kontoeröffnung eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung?
In der Regel nicht. Die meisten Banken akzeptieren Reisepass, Gehaltsabrechnungen und Rechnungen aus dem Herkunftsland so, wie sie sind, und die spanischen Dokumente (NIE, certificado de no residente, padrón) liegen ohnehin auf Spanisch vor. Gelegentlich kann eine Bank eine beglaubigte Übersetzung eines ausländischen Einkommensnachweises verlangen; eine Apostille wird im Privatkundengeschäft nur selten gefordert (häufiger bei Firmenkonten oder bei Personenstandsurkunden).
Kann ich das Konto online oder aus dem Ausland aus der Ferne eröffnen?
Einige Banken und App-Konten ermöglichen die Eröffnung aus der Ferne per Videoidentifizierung, doch die traditionellen spanischen Banken verlangen meist einen persönlichen Termin in der Filiale mit den Originaldokumenten. Für Nichtansässige, die aus dem Ausland eröffnen, ist es üblich, den Service für Nichtansässige der Bank zu nutzen oder die Filiale selbst die Bescheinigung über die Nichtansässigkeit in ihrem Namen einholen zu lassen.
Ich bin US-Staatsbürger, wird das ein Problem sein?
Das kann sein. Aufgrund von FATCA müssen spanische Banken die US-Steuerbehörde (IRS) über Konten von US-Personen informieren. Einige Banken nehmen keine US-Kundinnen und -Kunden an, andere erheben höhere Gebühren. Sie müssen eine Selbstauskunft W-9/CRS-FATCA unterschreiben. Es empfiehlt sich, vor dem Termin eine 'US-friendly' Bank zu ermitteln – bei dieser Vorauswahl helfen wir Ihnen.
Sozialversicherungsnummer (NUSS/NAF) und Anmeldung im öffentlichen Gesundheitssystem (Gesundheitskarte SIP)
Um Zugang zum öffentlichen System in Spanien zu erhalten, benötigen Sie zwei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Dinge. Erstens die Sozialversicherungsnummer (NUSS), auch Número de Afiliación (NAF, Mitgliedsnummer) genannt: eine persönliche und einmalige Nummer, die von der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS, allgemeine Kasse der spanischen Sozialversicherung) vergeben wird und Sie gegenüber dem System identifiziert; sie wird kostenlos beantragt, online über das Portal Import@ss oder persönlich bei einer Verwaltungsstelle der TGSS mit cita previa (vorheriger Termin) über das Formular modelo TA.1. Zweitens melden Sie sich, sobald Ihr Anspruch auf Gesundheitsversorgung anerkannt ist (durch Erwerbstätigkeit, als mitversicherte Angehörige oder durch legalen Wohnsitz), im Gesundheitssystem Ihrer Autonomen Gemeinschaft an und erhalten die Gesundheitskarte sowie die Zuweisung zu einem Gesundheitszentrum. In der Comunidad Valenciana (Alicante) ist dies die tarjeta SIP, die von der Conselleria de Sanitat (Gesundheitsministerium der Region) verwaltet wird. Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie bei jedem Schritt; die Verfahren führen Sie selbst oder Ihr bevollmächtigter Vertreter bei den offiziellen Stellen durch.
Dauer: NUSS: sofort oder wenige Werktage (online über Import@ss oder direkt vor Ort in der TGSS-Geschäftsstelle mit cita previa). Anmeldung im Gesundheitssystem (SIP): Der Online-Antrag erhält meist eine sofortige Antwort; die Zuweisung von Gesundheitszentrum und Arzt erfolgt beim Besuch des Zentrums; die physische Karte kann sofort ausgehändigt werden oder in einigen Tagen oder Wochen eintreffen. Realistisch von Anfang bis Ende: von 1 Tag bis 2-3 Wochen, je nach Terminlage und Region.Kosten: Die Sozialversicherungsnummer (NUSS/NAF) ist kostenlos. Die Anmeldung im öffentlichen Gesundheitssystem und die Gesundheitskarte SIP sind kostenlos. Einzig möglicher Kostenpunkt: Beim Zugang über den convenio especial (ohne anderweitige Absicherung) wird ein monatlicher Beitrag an die Autonome Gemeinschaft gezahlt, staatlich festgelegt auf etwa 60 €/Monat für Personen unter 65 Jahren und etwa 157 €/Monat für Personen über 65 (Beträge gemäß RD 576/2013, überprüfbar; der aktuell geltende Betrag sollte bestätigt werden); dieses Abkommen deckt keine Medikamente ab. Beeidigte Übersetzungen oder Apostillen ausländischer Dokumente verursachen, falls erforderlich, gesonderte private Kosten.
Erforderliche Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument (NIE/TIE, Reisepass oder DNI)Ausländer verwenden ihre NIE (Ausländeridentifikationsnummer) bzw. die Karte TIE und/oder den Reisepass. Ein ausländischer Reisepass benötigt zur Identifikation weder Apostille noch Übersetzung. Die NIE muss vor diesen Verfahren vorliegen.
Modelo TA.1 (Antrag auf Mitgliedschaft / Sozialversicherungsnummer)Offizielles Formular der TGSS. Erforderlich beim Antrag vor Ort; beim Online-Antrag über Import@ss wird das Formular direkt auf der Plattform ausgefüllt. Spanisches Dokument, ohne Apostille oder Übersetzung.
Certificado oder volante de empadronamiento (Meldebescheinigung)Belegt Ihren Wohnsitz und bestimmt das für Sie zuständige Gesundheitszentrum. Für die tarjeta SIP in der Comunidad Valenciana prüft die Verwaltung Ihren padrón (Melderegistereintrag) in der Regel elektronisch; Sie müssen ihn nur vorlegen, wenn Sie dieser Abfrage widersprechen oder wenn er angefordert wird. Es empfiehlt sich, eine gültige Bescheinigung zu haben. Spanisches Dokument; weder Apostille noch Übersetzung erforderlich.
Dokument zum Nachweis des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung (informe de vida laboral (Versicherungsverlauf), Anmeldung als Arbeitnehmer / Anmeldung im RETA (Selbständigenregister), Anerkennungsbescheid des INSS (nationale Sozialversicherungsanstalt) oder europäisches Formular S1)Verknüpft Ihre NUSS mit einem Krankenversicherungsschutz. Wenn Sie abhängig beschäftigt oder autónomo (selbständig) sind, entsteht der Anspruch mit der Anmeldung automatisch. Rentner aus einem anderen EU-/EWR-Land verwenden das Formular S1 (europäisches Dokument, ohne Apostille). Ein S1 oder ein anderes Gesundheitsdokument in einer anderen Sprache als Spanisch kann eine beeidigte Übersetzung erfordern, wenn das Zentrum dies verlangt.
Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zur Anmeldung von mitversicherten Angehörigen (libro de familia (spanisches Familienbuch), Heirats- oder Geburtsurkunde)ApostilleBeeidigte Übers.Nur wenn Sie Ihren Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Kinder als mitversicherte Angehörige eintragen. Das spanische libro de familia benötigt nichts weiter. Eine ausländische Heirats- oder Geburtsurkunde erfordert in der Regel die Haager Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische.
Bereits vergebene Sozialversicherungsnummer (NUSS/NAF)Sie ist das Ergebnis des ersten Verfahrens und eine notwendige Angabe für die Anmeldung im Gesundheitssystem (SIP). Notieren Sie sich den Bescheid mit Ihrer Nummer oder bewahren Sie ihn auf; er wird im Gesundheitszentrum verlangt.
Termin (cita previa): NUSS online: kein Termin erforderlich, erfolgt über Import@ss (portal.seg-social.gob.es) mit oder ohne digitales Zertifikat/Cl@ve; ohne Zertifikat mittels Selfie und Foto des Ausweisdokuments. NUSS vor Ort: hier ist eine cita previa bei einer Verwaltungsstelle der TGSS erforderlich (über die Sede Electrónica de la Seguridad Social oder telefonisch zu beantragen). Tarjeta SIP (Comunidad Valenciana): Der Erstantrag kann über die sede electrónica der Generalitat (sede.gva.es) oder direkt im Gesundheitszentrum gestellt werden; anschließend suchen Sie das nach Wohnsitz zuständige Gesundheitszentrum auf, um die Karte abzuholen und einen Arzt zugewiesen zu bekommen; viele Zentren arbeiten mit cita previa. portal.seg-social.gob.es ↗
Häufige Fragen
Sind NUSS, NAF und NIE dasselbe?
Nicht ganz. Die NUSS (Nutzer-/Sozialversicherungsnummer) und die NAF (Mitgliedsnummer) sind Nummern der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung): Die NAF wird bei der ersten Anmeldung erzeugt und ist ab dann lebenslang Ihre Nummer. Die NIE ist Ihre Ausländeridentifikationsnummer, ein anderes Dokument, das Sie vorher benötigen. Und die Gesundheitskarte (SIP in der Comunidad Valenciana) ist noch etwas anderes: die physische (oder virtuelle) Karte für den Arztbesuch.
Brauche ich einen Arbeitsvertrag, um die Sozialversicherungsnummer zu beantragen?
Nein. Sie können die NUSS ohne Vertrag beantragen: Es handelt sich lediglich um eine Identifikationsnummer. Der Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ist ein späterer Schritt und kann sich aus einer Erwerbstätigkeit (abhängig beschäftigt oder autónomo), aus der Mitversicherung über ein Familienmitglied, aus der Anerkennung des Anspruchs aufgrund legalen Wohnsitzes oder aus einem convenio especial (besonderes Beitragsabkommen) mit Ihrer Autonomen Gemeinschaft ergeben.
Kann ich alles online erledigen oder muss ich persönlich erscheinen?
Die NUSS kann zu 100 % online über das Portal Import@ss beantragt werden, sogar ohne digitales Zertifikat oder Cl@ve: Sie füllen Ihre Daten aus, machen ein Selfie und laden ein Foto Ihres Ausweisdokuments hoch. Sie können auch persönlich mit cita previa (vorherigem Termin) zu einer Verwaltungsstelle der TGSS gehen. Die Anmeldung für die tarjeta SIP kann online über die sede electrónica (elektronische Amtsstelle) der Generalitat (mit Zertifikat oder Cl@ve) oder direkt in Ihrem Gesundheitszentrum eingeleitet werden; die physische Karte wird im Gesundheitszentrum abgeholt.
Ich bin ansässig, arbeite aber nicht und zahle keine Beiträge. Habe ich Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung?
Grundsätzlich ja: Die Vorschriften erkennen das Recht auf Gesundheitsschutz für Personen mit legalem und gewöhnlichem Wohnsitz in Spanien an, die nicht anderweitig abgesichert sind; die Anerkennung wird beim INSS beantragt. Wenn Sie unter keinen dieser Fälle fallen, gibt es den convenio especial: Sie zahlen einen monatlichen Beitrag an die Autonome Gemeinschaft und erhalten Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Dieses Abkommen setzt unter anderem den Nachweis von mindestens einem Jahr tatsächlichem und ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien sowie die Anmeldung im padrón voraus; die Arzneimittelleistung ist nicht enthalten (Medikamente werden zu 100 % selbst bezahlt).
Wie lange dauert es und was nehme ich am ersten Tag mit nach Hause?
Die NUSS wird meist sofort oder innerhalb weniger Tage vergeben; Sie erhalten einen Bescheid mit Ihrer Nummer. Für die Gesundheitsversorgung gehen Sie nach dem SIP-Antrag in Ihr Gesundheitszentrum, wo Ihnen ein Hausarzt zugewiesen wird und Sie (je nach Zentrum) die Karte sofort erhalten oder ein vorläufiges Dokument bekommen, während die physische Karte ausgestellt wird, was einige Tage oder Wochen dauern kann.
Wohnraum in Spanien finden: Miete und Kauf für Neuankömmlinge
Wer als Neuankömmling in Spanien eine Wohnung sucht, hat zwei Wege: mieten oder kaufen. Für die Miete verlangen Eigentümer und Agenturen einen Ausweis, die NIE (Ausländer-Identifikationsnummer), einen Solvenznachweis (Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Kontoauszüge) und, wenn Sie keine spanische Lohnabrechnung haben, in der Regel eine zusätzliche Sicherheit oder eine Bankbürgschaft (aval bancario) zusätzlich zur gesetzlichen Kaution (fianza). Der Kauf ist ein mehrstufiger Prozess – Reservierung, Anzahlungsvertrag (contrato de arras), notarielle Urkunde (escritura pública) und Steuerzahlung – und setzt keinen Wohnsitz voraus. Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie bei jedem Schritt; wir beantragen oder erhalten die NIE nicht für Sie, denn sie wird von der Verwaltung ausgestellt.
Dauer: Miete: Liegen die Unterlagen vor, kann die Unterzeichnung innerhalb weniger Tage erfolgen; die Suche selbst dauert in angespannten Märkten 1 bis 4 Wochen. Kauf: Reservierung (Tage) → arras (in der Regel 2–4 Wochen) → notarielle Urkunde (üblicherweise 4–8 Wochen nach den arras, länger bei einer Hypothek). Insgesamt dauert ein Kauf meist 2–3 Monate.Kosten: Miete (anfänglicher Aufwand): 1 Monatsmiete + Kaution (1 Monat) + gegebenenfalls zusätzliche Sicherheit (bis zu 2 Monate bei Wohnraumverträgen von bis zu 5 Jahren); die Honorare der Agentur und für die Vertragserstellung trägt von Gesetzes wegen der Eigentümer. Kauf: Steuern und Kosten von ca. 10–13 % des Preises – ITP beim Kauf aus zweiter Hand (je Region unterschiedlich, ca. 6–11 %; in der Comunidad Valenciana sank der allgemeine Satz im Juni 2026 auf 9 %, mit 11 % für den Teil über 1.000.000 €) oder bei Neubau 10 % IVA + AJD (0,5–1,5 %), zuzüglich Notariat, Grundbuch und Honorare. Hypothek für Nichtresidenten: üblich ist eine Finanzierung von 60–70 % des Wertes (je nach Bank und Profil unterschiedlich).
Erforderliche Unterlagen
Pass oder PersonalausweisIdentitätsnachweis des Mieters oder Käufers. Alle Erwachsenen, die den Vertrag unterzeichnen, müssen ihn vorlegen.
NIE (Número de Identidad de Extranjero, Ausländer-Identifikationsnummer)Unverzichtbar, um Verträge zu unterschreiben, ein Bankkonto zu eröffnen, Versorgungsverträge abzuschließen und Steuern zu zahlen. Es handelt sich um ein spanisches Dokument: Wir bereiten Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie, doch die NIE wird von der Verwaltung ausgestellt.
Lohnabrechnungen (nóminas) oder Einkommensnachweis (die letzten 3)Die 3 letzten Lohnabrechnungen oder ein entsprechender Nachweis. Wenn Ihre Einkünfte aus dem Ausland stammen, erleichtert eine Übersetzung ins Spanische die Zustimmung, auch wenn sie für eine Miete rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Arbeitsvertrag oder Schreiben des ArbeitgebersBelegt Beschäftigung und Stabilität. Selbstständige (autónomos): Anmeldung der Tätigkeit und letzte Einkommensteuererklärung.
Kontoauszüge (letzte 3–6 Monate)Sie zeigen die Zahlungsfähigkeit; besonders nützlich, wenn Sie noch keine spanische Lohnabrechnung haben.
Bankbürgschaft (aval bancario) oder solventer BürgeÜbliche Alternative für Personen ohne spanische Lohnabrechnung: Die Bank sperrt mehrere Monatsmieten, oder ein Bürge haftet für die Zahlung. Bei Wohnraummietverträgen von bis zu 5 Jahren (7 Jahre, wenn der Vermieter eine juristische Person ist) begrenzt das Gesetz die zusätzliche Sicherheit auf höchstens 2 Monatsmieten, zusätzlich zur gesetzlichen Kaution (fianza) von 1 Monat.
Spanisches Bankkonto (IBAN)Erforderlich, um Miete und Versorgungsleistungen per Lastschrift zu zahlen, und für den Kauf. Für die Kontoeröffnung sind NIE oder Pass sowie ein Termin in der Filiale nötig.
Nachweis der Mittelherkunft (beim Kauf)Beim Kauf verlangen Notariat und Bank einen Nachweis der legalen Herkunft des Geldes (Geldwäscheprävention). Ausländische Dokumente können für den Notar eine Übersetzung erfordern.
Notarielle Vollmacht (poder notarial, bei Unterzeichnung aus der Ferne)ApostilleBeeidigte Übers.Wenn Sie bei der Unterzeichnung nicht anwesend sein können, können Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht erteilen. Wird sie im Ausland erteilt, benötigt sie in der Regel die Haager Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische.
Termin (cita previa): Für die Miete gibt es keine zentrale „cita previa“ (Terminvereinbarung). Beim Kauf erfolgt die Unterzeichnung der Urkunde in einem Notariat mit Termin, den Ihr Anwalt oder Ihre gestoría vereinbart. Beachten Sie, dass für die Eröffnung eines Bankkontos ein Termin in der Filiale erforderlich ist und dass die NIE – Voraussetzung für fast alles – mit cita previa bei der Ausländerbehörde (extranjería) oder Polizei beantragt wird.
Häufige Fragen
Kann ich ohne NIE mieten oder kaufen?
Für die Unterzeichnung eines Mietvertrags akzeptieren manche Eigentümer den Pass, aber Sie benötigen die NIE, um Zahlungen per Lastschrift einzurichten, Versorgungsverträge abzuschließen und vor allem, um zu kaufen und Steuern zu zahlen. Wir empfehlen, sie vor der Suche zu haben. Wir bereiten Ihre Unterlagen vor und begleiten Sie; die NIE wird von der Verwaltung ausgestellt.
Ich habe keine spanische Lohnabrechnung. Wie erreiche ich, dass man mir vermietet?
Das ist die häufigste Hürde für Neuankömmlinge. Die üblichen Möglichkeiten sind: eine Bankbürgschaft (aval bancario, bei der die Bank mehrere Monatsmieten sperrt), ein solventer Bürge, die Vorauszahlung mehrerer Monatsmieten oder das Vorlegen von Kontoauszügen und eines ausländischen Arbeitsvertrags. Bei Wohnraum begrenzt das Gesetz die zusätzliche Sicherheit auf höchstens 2 Monatsmieten, zusätzlich zur Kaution von 1 Monat.
Wie viel Kaution und welche Vorauszahlung fallen bei der Miete an?
Die gesetzliche Kaution (fianza) beträgt 1 Monatsmiete, die der Eigentümer bei der Wohnungsbehörde der jeweiligen comunidad autónoma (Autonomen Region) hinterlegen muss. Es kann eine zusätzliche Sicherheit von bis zu 2 Monatsmieten vereinbart werden (bei Verträgen von bis zu 5 Jahren, oder 7 Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist). Insgesamt sollte die Sicherheit 3 Monatsmieten nicht überschreiten, zuzüglich der ersten Monatsmiete. Seit dem Wohnungsgesetz von 2023 (Ley 12/2023) trägt der Eigentümer von Gesetzes wegen die Kosten für die Immobilienvermittlung und die Vertragserstellung.
Was ist beim Kauf der Unterschied zwischen der Reservierung und dem contrato de arras?
Die Reservierung ist eine kleine Zahlung (oft einige Tausend Euro), die die Immobilie vom Markt nimmt, während die rechtlichen Prüfungen erfolgen. Der contrato de arras (Anzahlungsvertrag) ist die verbindliche Verpflichtung: Üblicherweise werden dabei etwa 10 % des Preises gezahlt. Bei den arras penitenciales (Art. 1454 des Código Civil) verliert der Käufer diesen Betrag, wenn er zurücktritt; tritt der Verkäufer zurück, muss er ihn in doppelter Höhe zurückzahlen. Der Kauf wird mit der notariellen Urkunde (escritura pública) vor dem Notar abgeschlossen.
Wie viel Steuern und Kosten zahle ich beim Kauf?
Rechnen Sie mit ungefähr 10–13 % des Kaufpreises. Beim Kauf aus zweiter Hand fällt die ITP (Grunderwerbsteuer) an, die je comunidad autónoma unterschiedlich ist (ca. 6–11 %); in der Comunidad Valenciana etwa sank der allgemeine Satz im Juni 2026 von 10 % auf 9 % (11 % für den Teil über 1.000.000 €). Bei Neubau fallen 10 % IVA (Mehrwertsteuer) plus AJD (Urkundensteuer, 0,5–1,5 % je nach Region) an. Hinzu kommen Notariat, Grundbuch, gestoría (Verwaltungsdienstleister) und Anwalt (~1–1,5 %). Wichtig: Bemessungsgrundlage der Steuer ist der Referenzwert des Catastro (Katasteramt), wenn dieser über dem in der Urkunde angegebenen Preis liegt. Prüfen Sie stets den in Ihrer comunidad autónoma geltenden Satz.
Anmeldung oder Umschreibung der Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Gas, Internet/Mobilfunk) in Spanien
Wenn Sie in eine Wohnung in Spanien umziehen, laufen die Versorgungsverträge fast immer noch auf den Namen des vorherigen Bewohners. Üblich ist daher kein Neuabschluss, sondern ein „cambio de titular" (Umschreibung des Vertragsinhabers): Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation werden auf Ihren Namen umgestellt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vorgang, den Sie mit dem jeweiligen Unternehmen abwickeln (Iberdrola, Endesa, Naturgy, Movistar usw. sowie dem kommunalen Wasserversorger), nicht mit der Verwaltung. Dafür benötigen Sie in der Regel ein Ausweisdokument (NIE – spanische Ausländeridentifikationsnummer – oder Pass), ein spanisches Bankkonto (IBAN) für den Lastschrifteinzug der Rechnungen, die genaue Adresse und bei Strom und Gas den CUPS-Code des Zählers (er steht auf jeder früheren Rechnung). Beim Wasser ist die Gemeinde bzw. das kommunale Unternehmen zuständig; in vielen Gemeinden wird zusätzlich das certificado de empadronamiento (Bescheinigung über die Anmeldung im Einwohnerregister) verlangt, weil der Tarif von der Zahl der gemeldeten Personen abhängen kann. Für keines der Dokumente in diesem Schritt ist eine Apostille (Apostilla de La Haya) oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich: verwendet werden in Spanien ausgestellte Dokumente oder der Pass, die so akzeptiert werden. Dies ist eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung; die endgültigen Details hängen vom jeweiligen Unternehmen und von der Gemeinde ab. Bei Relocation Centers unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und begleiten Sie bei den Vorgängen.
Dauer: Die Umschreibung beim Strom geht meist schnell: vom selben Tag bis zu etwa 5 Werktagen (einige Versorger erledigen sie fast sofort). Beim Gas dauert es in der Regel länger: von einigen Tagen bis zu zwei Wochen, je nach Netzbetreiber. Beim Wasser kann es, wenn Sie alle Unterlagen korrekt einreichen, sofort oder innerhalb weniger Tage erledigt sein. Im Telekommunikationsbereich funktioniert eine Prepaid-SIM sofort, die Rufnummernmitnahme ist üblicherweise in etwa 1 Werktag abgeschlossen, und die Installation eines neuen Glasfaseranschlusses dauert meist 1 bis 2 Wochen. Empfehlung: Beginnen Sie alle Vorgänge, sobald Sie die NIE und das Bankkonto haben.Kosten: Strom und Gas: Die Umschreibung ist gesetzlich kostenlos (der Versorger darf den Vorgang selbst nicht in Rechnung stellen), er kann jedoch eine rückzahlbare Kaution verlangen, wenn Sie keine Zahlungshistorie haben. Wasser: in vielen Gemeinden kostenlos, einige erheben jedoch eine kleine Verwaltungsgebühr oder verlangen eine Kaution (Höhe je nach Ort unterschiedlich). Wenn Sie anstelle einer Umschreibung eine Neuanmeldung einer abgeschalteten Verbrauchsstelle benötigen: Anschluss-/Netzzugangs-/Erweiterungsgebühren von einigen Dutzend Euro zzgl. IVA (Mehrwertsteuer) und, falls ein elektrischer boletín erforderlich ist, etwa 80-150€ für die Bescheinigung des Installateurs (variiert je nach Installation). Empadronamiento: normalerweise kostenlos. Telekommunikation: keine Bearbeitungskosten, nur die Gebühr des von Ihnen gewählten Tarifs (und gegebenenfalls die Kosten der SIM-Karte).
Erforderliche Unterlagen
NIE oder Pass des neuen Vertragsinhabers (DNI, wenn Sie spanischer Staatsangehöriger sind)Wichtigstes Ausweisdokument. Ausländer verwenden die NIE (grüne Bescheinigung oder TIE-Karte, der Ausländerausweis) oder den Pass. Viele Wasserversorger sowie Mobilfunk-/Internetverträge im Postpaid-Modell verlangen ausdrücklich die NIE; für eine Prepaid-SIM genügt in der Regel der Pass. Der ausländische Pass wird ohne Übersetzung akzeptiert.
Spanisches Bankkonto (IBAN) für den LastschrifteinzugErforderlich, um die Rechnungen per Lastschrift einziehen zu lassen. IBAN und Kontoinhaber müssen angegeben werden. Ein spanisches Konto wird empfohlen; einige Unternehmen akzeptieren SEPA-Konten aus der EU, aber eine spanische IBAN vermeidet abgelehnte Lastschriften.
CUPS-Code der Verbrauchsstelle (Strom und Gas)Alphanumerischer Code mit 20 oder 22 Zeichen (beginnt immer mit „ES"), der den Zähler eindeutig identifiziert. Er erscheint auf jeder früheren Rechnung; liegt keine vor, teilt Ihnen der Netzbetreiber (distribuidora) den Code unter Angabe der Adresse mit. Es gibt einen CUPS für Strom und einen für Gas. Beim Wasser wird kein CUPS verwendet, sondern eine Vertragsnummer (número de póliza) oder Zählernummer.
Genaue Adresse der ImmobilieStraße, Hausnummer, Etage und Wohnungstür samt Postleitzahl. Sie muss mit der Adresse der Verbrauchsstelle übereinstimmen, damit das Unternehmen den richtigen Anschluss findet.
Nachweis des Rechts zur Nutzung der Wohnung: Kaufurkunde (escritura de compraventa) oder Mietvertrag (contrato de arrendamiento)Die escritura, wenn Sie Eigentümer sind; der Mietvertrag, wenn Sie Mieter sind. Bei einer einfachen Umschreibung von Strom/Gas wird sie nicht immer verlangt, beim Wasser und in bestimmten Fällen jedoch schon. In Spanien ausgestelltes Dokument, keine Übersetzung erforderlich.
Daten oder Einverständnis des vorherigen VertragsinhabersName und DNI/NIE des ausscheidenden Inhabers. Bei Wasser und Gas verlangen einige Unternehmen eine unterschriebene Vollmacht (modelo de autorización) des vorherigen Inhabers. Ist dieser nicht erreichbar, wird der Vorgang als Abmeldung des Vorgängers und Neuanmeldung auf Ihren Namen abgewickelt.
Certificado de empadronamiento (Meldebescheinigung) (Wasser – je nach Gemeinde)Viele kommunale Wasserversorger verlangen sie, weil die Tarifstufen von der Zahl der in der Wohnung gemeldeten Personen abhängen können. Sie wird beim Rathaus (ayuntamiento) ausgestellt, in der Regel mit cita previa (vorheriger Termin), und ist meist kostenlos. Für Strom und Gas wird sie normalerweise nicht benötigt.
Installationsbescheinigung (elektrischer boletín/CIE oder Gaszertifikat) – nur bei Neuanmeldung oder abgemeldeter VerbrauchsstelleBei einer normalen Umschreibung mit aktiver Verbrauchsstelle ist sie NICHT erforderlich. Sie wird nur verlangt, wenn der Strom lange abgeschaltet war oder die Installation alt ist (Elektrizität: boletín/CIE älter als 20 Jahre), oder wenn die letzte regelmäßige Gasinspektion abgelaufen ist (sie erfolgt alle 5 Jahre). Sie wird von einem zugelassenen Installateur ausgestellt und ist kostenpflichtig.
Dokumente für Sonderfälle: Sterbeurkunde und Erbenerklärung oder ScheidungsurteilNur wenn die Änderung auf einen Todesfall (Sterbeurkunde + declaración de herederos, Erbenerklärung) oder auf eine Trennung/Scheidung (Urteil und convenio regulador, Scheidungsfolgenvereinbarung) zurückgeht. Spanische Dokumente; sie benötigen weder Apostille noch Übersetzung.
Termin (cita previa): Die Umschreibung bei Strom, Gas und Internet/Mobilfunk erfolgt ohne Termin: telefonisch, über die Website oder die App des jeweiligen Unternehmens, wobei die Unterlagen digital eingereicht werden. Beim Wasser hängt es von der Gemeinde ab: Einige Unternehmen bearbeiten es online oder telefonisch, andere verlangen persönliches Erscheinen. Eine cita previa (vorheriger Termin) beim Rathaus benötigen Sie, wenn das certificado de empadronamiento verlangt wird (übliche Anforderung beim Wasser) oder wenn Sie sich zuerst im Einwohnerregister anmelden müssen.
Häufige Fragen
Brauche ich die NIE oder genügt der Pass, um die Versorgungsverträge auf meinen Namen umzustellen?
Bei Strom und Gas akzeptieren viele Versorger (comercializadoras) den Pass, doch die NIE erleichtert den Vorgang erheblich und ist für kommunale Wasserverträge sowie für Telefonie-/Internetverträge im Postpaid-Modell mit Lastschrifteinzug praktisch unverzichtbar. Für eine Prepaid-SIM genügt in der Regel der Pass. Empfehlung: Beantragen Sie die NIE so früh wie möglich, denn Sie benötigen sie auch für die Eröffnung des Bankkontos, das für den Lastschrifteinzug erforderlich ist.
Was kostet die Umschreibung des Vertragsinhabers?
Die Umschreibung bei Strom und Gas ist kostenlos: Das Gesetz erlaubt es dem Versorger nicht, den Vorgang selbst in Rechnung zu stellen; er kann jedoch eine rückzahlbare Kaution verlangen, wenn Sie als Kunde keine Zahlungshistorie haben. Beim Wasser hängt es von der Gemeinde ab: Einige kommunale Unternehmen verlangen nichts, andere erheben eine kleine Verwaltungsgebühr oder verlangen eine Kaution. Anders liegt der Fall bei der Anmeldung einer abgeschalteten Verbrauchsstelle (Neuanmeldung); hier fallen Anschluss- und Netzzugangsgebühren an und manchmal ein elektrischer boletín.
Was ist der Unterschied zwischen Umschreibung und Neuanmeldung?
Umschreibung: Die Verbrauchsstelle ist aktiv und Sie ändern lediglich den Namen im Vertrag. Das ist kostenlos, schnell und erfordert keinen boletín. Neuanmeldung: Die Verbrauchsstelle war abgemeldet oder hat nie bestanden; erforderlich sind die Zahlung von Anschluss- und Netzzugangsgebühren und, wenn die Installation alt ist oder lange nicht genutzt wurde, eine Installationsbescheinigung (elektrischer boletín oder Gaszertifikat) eines zugelassenen Installateurs. Vergewissern Sie sich vor Unterzeichnung eines Mietvertrags, dass die Versorgungsanschlüsse aktiv sind: Das spart Zeit und Geld.
Muss ich im Einwohnerregister gemeldet sein, um Versorgungsverträge abzuschließen?
Für Strom und Gas ist die Anmeldung im Einwohnerregister (empadronamiento) nicht erforderlich. Beim Wasser verlangen viele kommunale Unternehmen das certificado de empadronamiento, weil der Tarif nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen berechnet werden kann. Das empadronamiento wird üblicherweise auch verlangt, um den Hauptwohnsitz nachzuweisen und den bono social eléctrico (Rabatt auf die Stromrechnung) beantragen zu können.
Kann ich die Rechnungen von einem ausländischen Konto einziehen lassen?
Einige Unternehmen akzeptieren SEPA-Konten aus anderen EU-Ländern, in der Praxis werden jedoch viele Lastschriften mit ausländischer IBAN abgelehnt oder verursachen Probleme. Am sichersten ist es, ein spanisches Konto zu eröffnen (wofür Sie normalerweise die NIE benötigen) und Strom, Wasser, Gas und Internet dort einziehen zu lassen. So vermeiden Sie Sperrungen wegen unbeabsichtigter Nichtzahlung.
Einschulung Ihrer Kinder in Spanien: Anmeldung, Schularten und Anerkennung von Bildungsabschlüssen (homologación)
Der Schulbesuch ist von 6 bis 16 Jahren verpflichtend und kostenlos (Educación Primaria – Grundschule – und ESO – Sekundarstufe I), und das Recht auf Bildung steht über dem Aufenthaltsstatus: Mit dem Pass des Kindes und dem empadronamiento (Anmeldung im kommunalen Einwohnerregister) können Sie es anmelden, auch wenn Ihre Papiere noch in Bearbeitung sind. Das Verfahren besteht aus zwei voneinander unabhängigen Teilen: der Anmeldung (Zulassung an einer Schule, die jede Comunidad Autónoma – autonome Region – selbst regelt) und, wenn das Kind mit bereits im Ausland absolvierten Schuljahren ankommt, der homologación oder convalidación (Anerkennung bzw. Teilanerkennung) dieser Studienleistungen beim Ministerio de Educación (Bildungsministerium). Bei Relocation Centers bereiten wir Ihre gesamten Unterlagen vor und organisieren sie und begleiten Sie zu jedem Termin; den Antrag unterschreiben und stellen Sie selbst.
Dauer: Empadronamiento: von am selben Tag bis ~2 Wochen, je nach Gemeinde. Ordentliche Zulassung: Antrag im Frühjahr (März-April) für den Beginn im September; mitten im Schuljahr weist die comisión de escolarización den Platz meist innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen zu. Homologación/convalidación: Die Entscheidung kann mehrere Monate dauern (häufig 3-6 Monate, manchmal länger); mit dem volante de inscripción condicional wird das Kind in der Zwischenzeit angemeldet.Kosten: Empadronamiento: in der Regel kostenlos. Öffentliche Schule: kostenlos (Bücher, Mensa und Aktivitäten gesondert; viele Comunidades haben ein Bücher-Ausleihsystem). Concertado: subventionierter Unterricht, jedoch mit „freiwilligen“ Beiträgen für Aktivitäten oder die Stiftung (Richtwert 50-300€/Monat). Privat/international: Einschreibegebühr plus monatliche Beiträge von ~300€ bis über 1.500€ pro Monat (Richtwert). Nicht-universitäre homologación/convalidación: Gebühr 079 (modelo 790), Richtwert 48,78€ für den Titel Bachiller/FP und 24,39€ für die convalidación einzelner Jahrgänge; die homologación auf den Titel Graduado en ESO ist von der Gebühr BEFREIT. Prüfen Sie den aktuell gültigen Betrag auf dem Portal des Ministeriums.
Erforderliche Unterlagen
Certificado de empadronamiento (Meldebescheinigung, kollektiv, mit dem Kind)Wird beim ayuntamiento (Rathaus) des Wohnorts beantragt, in der Regel mit cita previa (vorheriger Terminvereinbarung). Sie bestimmt die „zona“ (Schulbezirk) und die Schulen, die Ihnen aufgrund der Nähe zustehen. Beantragen Sie die kollektive Bescheinigung, in der das Kind aufgeführt ist.
Pass des Kindes und der Eltern (oder NIE/TIE, falls schon vorhanden)Der gültige Pass des Kindes genügt, um es zu identifizieren und anzumelden, auch wenn Ihr aufenthaltsrechtliches Verfahren noch läuft.
Geburtsurkunde des Kindes (certificado / partida de nacimiento)ApostilleBeeidigte Übers.Weist Abstammung und Alter nach, wenn Sie kein spanisches libro de familia (Familienbuch) haben. Grundregel: Apostille (oder Legalisation) plus beglaubigte Übersetzung (traducción jurada). Mehrsprachige EU-Formulare (Verordnung EU 2016/1191) sind in der Regel von Apostille und Übersetzung befreit.
Impfbuch oder ImpfbescheinigungBeeidigte Übers.Für die Ausübung des Rechts auf Bildung nicht verpflichtend, aber die Schule und das Gesundheitszentrum verlangen sie; eine Übersetzung ist ratsam. Fehlen Impfungen des spanischen Impfkalenders, werden sie im Gesundheitszentrum nachgeholt.
Schullaufbahnnachweis / Notenbescheinigung der vorherigen SchuleApostilleBeeidigte Übers.Hilft, das Kind in die richtige Klassenstufe einzuordnen. Für Primaria und die unteren ESO-Jahrgänge ist die Schule meist flexibel; für die formale homologación/convalidación muss das Dokument legalisiert/apostilliert und mit einer amtlichen (beglaubigten) Übersetzung ins Spanische versehen sein.
Ausländisches Abschlusszeugnis oder Schulbescheinigung (für homologación/convalidación: ESO, Bachillerato, FP – Berufsbildung)ApostilleBeeidigte Übers.Erforderlich für die Anerkennung abgeschlossener Bildungsabschnitte (unerlässlich für das Bachillerato und zur Bescheinigung des Graduado en ESO). Die Dokumente müssen amtlich sein, legalisiert/apostilliert sein und von einer amtlichen Übersetzung ins Spanische begleitet werden. Sie werden gemeinsam mit der Bescheinigung über Fächer und Noten beim Ministerio de Educación eingereicht.
Zahlungsbeleg der Gebühr 079 (modelo 790)Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die nicht-universitäre homologación/convalidación. Die homologación auf den Titel Bachiller oder Técnico/FP ist gebührenpflichtig (Richtwert 48,78€), die convalidación einzelner Jahrgänge oder Module 24,39€; die homologación auf den Titel Graduado en ESO ist von der Gebühr BEFREIT. Prüfen Sie den aktuell gültigen Betrag auf dem Portal des Ministeriums.
Volante de inscripción condicional (Bescheinigung für die vorläufige Anmeldung)Dokument des Ministeriums, das bestätigt, dass die homologación/convalidación in Bearbeitung ist, und es erlaubt, das Kind bis zur Entscheidung bedingt anzumelden (besonders nützlich für das Bachillerato).
Gesundheitskarte / SIP-Karte des Kindes (empfohlen)Für die Anmeldung nicht immer verpflichtend, aber die Schule verlangt sie meist; sie wird nach dem empadronamiento im Gesundheitszentrum beantragt (in der Comunidad Valenciana heißt sie tarjeta SIP).
Zulassungs-/Anmeldeantrag und PassfotosAmtliches Zulassungsformular Ihrer Comunidad Autónoma (online oder in der Schule) sowie 2-3 Passfotos des Kindes.
Termin (cita previa): Es handelt sich um drei aufeinanderfolgende Termine: (1) empadronamiento im ayuntamiento, in der Regel mit cita previa; (2) Schulzulassung, die jede Comunidad Autónoma über ihr Einschulungsportal im ordentlichen Zeitraum (Frühjahr) abwickelt oder, wenn Sie mitten im Schuljahr ankommen, über die örtliche oficina oder comisión de escolarización; (3) homologación/convalidación, die elektronisch über die sede electrónica des Ministeriums (sede.educacion.gob.es) oder mit cita previa bei einer öffentlichen Registrierungsstelle eingereicht wird. Es gibt keine einheitliche landesweite Termin-URL: Sie variiert je nach Gemeinde und Comunidad Autónoma. Bei Relocation Centers bereiten wir die Unterlagen für jeden Termin vor und begleiten Sie; den Antrag unterschreiben und stellen Sie selbst.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher (público), staatlich bezuschusster (concertado), privater und internationaler Schule?
Público: kostenlos und von der Regionalverwaltung finanziert. Concertado: private Trägerschaft (oft mit religiöser Ausrichtung), vom Staat subventioniert; der Unterricht ist kostenlos, es gibt aber meist „freiwillige Beiträge“ für Aktivitäten oder die Stiftung. Privado: vollständig kostenpflichtig, mit spanischem Lehrplan. Internacional: privat und mit ausländischem Lehrplan (britisch, amerikanisch, französisch, deutsch) oder Internationalem Bachillerato (IB), gedacht für Familien, die einen weiteren Umzug erwarten oder Kontinuität in der Unterrichtssprache wünschen.
Muss ich die Studienleistungen meines Kindes anerkennen lassen, um es anzumelden?
Für die Einschulung in die Primaria oder in die ersten ESO-Jahrgänge ist keine homologación erforderlich: Die Schule ordnet das Kind nach Alter ein. Die homologación (oder convalidación) ist unerlässlich für den Zugang zum Bachillerato und für die offizielle Bescheinigung des Graduado en ESO. Bis zur Entscheidung erlaubt der „volante de inscripción condicional“ eine vorläufige Anmeldung.
Wann erfolgt die Anmeldung, und was passiert, wenn wir mitten im Schuljahr ankommen?
Der ordentliche Zulassungszeitraum liegt im Frühjahr (etwa März-April) für den Beginn im September. Wenn Sie nach Schuljahresbeginn ankommen, bleibt das Recht auf einen Platz in der Pflichtschulbildung das ganze Jahr bestehen: Die örtliche comisión/oficina de escolarización (Einschulungsstelle) weist eine Schule zu, in der Regel innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen.
Welche Dokumente müssen apostilliert und beglaubigt übersetzt werden?
Die Geburtsurkunde und ausländische Schulunterlagen/Abschlusszeugnisse: Haager Apostille (oder Legalisation) plus amtliche/beglaubigte Übersetzung ins Spanische. Das empadronamiento, der Pass und der Gebührenbeleg werden weder apostilliert noch übersetzt. Mehrsprachige EU-Formulare (Verordnung 2016/1191) sind in der Regel befreit.
Wie werden Plätze vergeben, wenn eine Schule mehr Bewerbungen als Plätze hat?
Nach einem Punktesystem (baremo): Nähe des Wohnorts (deshalb ist das empadronamiento entscheidend), bereits an der Schule angemeldete Geschwister, Familieneinkommen, Großfamilie oder Alleinerziehende, Behinderung und weitere Kriterien der jeweiligen Comunidad Autónoma. Bei mehr Bewerbungen als Plätzen erhält den Platz, wer die meisten Punkte erreicht.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Spanien
Die Umschreibung (canje) ist die Anerkennung Ihres ausländischen Führerscheins durch einen gleichwertigen spanischen Führerschein, den die DGT (Dirección General de Tráfico, spanische Verkehrsbehörde) ausstellt. Wenn Sie einen Führerschein aus der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzen, dürfen Sie in Spanien fahren, solange er gültig ist: Die Umschreibung oder die Eintragung in das Register sind freiwillig, allerdings wird die Verlängerung in Spanien zwei Jahre nach Begründung Ihres Wohnsitzes hier verpflichtend, wenn der Führerschein unbefristet oder länger als 15 Jahre (Auto/Motorrad) bzw. länger als 5 Jahre (Bus/Lkw) gültig ist. Stammt Ihr Führerschein von außerhalb der EU, dürfen Sie damit höchstens 6 Monate ab Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Spanien fahren; danach muss die Umschreibung erfolgt sein. Eine direkte Umschreibung ist nur möglich, wenn Ihr Land ein bilaterales Abkommen mit Spanien hat; andernfalls ist eine Prüfung abzulegen. Velorix / Relocation Centers unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und begleitet Sie im Verfahren; wir wickeln den Führerschein nicht für Sie ab und erlangen ihn nicht für Sie.
Dauer: Der kritische Punkt ist die Frist: Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern berechtigen nur 6 Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien zum Fahren, daher sollten Sie die Umschreibung unmittelbar nach der Anmeldung im padrón und mit vorliegendem Aufenthaltstitel einleiten. Einen Termin zu bekommen kann je nach Provinz Tage bis mehrere Wochen dauern. Am Tag des Termins erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung, mit der Sie in Spanien fahren dürfen; die endgültige Karte kommt meist innerhalb einiger Wochen per Post (bis zu 1-3 Monate). Für EU-/EWR-Führerscheine gilt die 6-Monats-Grenze nicht, aber die Verlängerung wird in Spanien nach 2 Jahren Aufenthalt verpflichtend, wenn die Gültigkeit unbefristet oder länger als 15 Jahre (Auto/Motorrad) bzw. länger als 5 Jahre (Bus/Lkw) ist.Kosten: DGT-Gebühr für die Umschreibung (Tasa 2.3): 28,87€ für Auto-/Motorradführerscheine (Klassen A/B) und generell für EU-Führerscheine. Wenn die Umschreibung Prüfungen erfordert (z. B. einige professionelle Klassen C/D aus Ländern mit Abkommen), gilt die Tasa 2.1: 94,05€. Hinzu kommt die psychophysische Untersuchung im Centro de Reconocimiento de Conductores, die separat bezahlt wird und meist zwischen 40€ und 60€ kostet (Richtwert). Ungefährer Gesamtbetrag für einen Autoführerschein: ~70-90€. Prüfen Sie den geltenden Betrag stets in der Sede Electrónica der DGT.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Umschreibung (offizielles Formular der DGT)Er wird bei der Terminvereinbarung oder in der Jefatura (Provinzbehörde der Verkehrsverwaltung) ausgefüllt. Er enthält die Erklärung, dass Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, dass Ihnen das Recht zu fahren nicht durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde und dass Sie nicht Inhaber eines weiteren spanischen oder EU-Führerscheins derselben Klasse sind.
Ausländischer Führerschein im Original, gültigBeeidigte Übers.Nicht umschreibbar sind Führerscheine, die erworben wurden, als Sie bereits legaler Wohnsitzinhaber in Spanien waren (bei Ländern mit Abkommen: wenn sie nach Unterzeichnung des Abkommens und bereits als Ansässiger erworben wurden). Das Original wird bei der Umschreibung eingezogen. Für Führerscheine, die nicht auf Spanisch ausgestellt sind, wird eine beeidigte Übersetzung verlangt; Führerscheine aus der EU/dem EWR benötigen sie nicht. Die DGT prüft die Echtheit in der Regel beim Ausstellerland, weshalb normalerweise keine Apostille für den Führerschein verlangt wird; die Anforderung kann jedoch je nach Land abweichen.
Identitäts- und Aufenthaltsnachweis: TIE (oder Anmeldebescheinigung für EU-Bürger) + ReisepassDie gültige Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE, Ausländeridentitätskarte) weist den legalen Aufenthalt nach. EU-Bürger: certificado de registro (grüne Anmeldebescheinigung) + Reisepass/Personalausweis. In manchen Jefaturas kann zusätzlich die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento) verlangt werden.
Bescheinigung über die psychophysische Eignung eines Centro de Reconocimiento de Conductores (amtlich zugelassenes Untersuchungszentrum für Fahrer)Das ist der sogenannte 'psicotécnico': Prüfung von Sehvermögen, Gehör und Reaktionsfähigkeit in einem zugelassenen Zentrum. Das Zentrum übermittelt den Bericht elektronisch an die DGT und erfasst dort seit dem 6.11.2024 auch Ihr Foto und Ihre Unterschrift (der Foto-Abschnitt in Papierform muss nicht mehr vorgelegt werden). Gruppe 1 für die Klassen A/B; Gruppe 2 (mit weiteren Tests) für C/D.
Lichtbild (wird in den meisten Fällen nicht mehr separat eingereicht)Seit Nov. 2024 werden Foto und Unterschrift im Centro de Reconocimiento zusammen mit dem psicotécnico erfasst, sodass in der Regel kein Papierfoto abgegeben werden muss. Es empfiehlt sich, dies mit Ihrem Zentrum zu bestätigen.
Nachweis des legalen Aufenthalts (Datum der Begründung des Wohnsitzes)Nur bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern: Er belegt, wann Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Spanien begründet haben – entscheidend für die 6-Monats-Frist und für den Nachweis, dass der Führerschein vor der Wohnsitznahme erworben wurde. Geeignet sind der Aufenthaltsbescheid/die TIE und, falls verlangt, das empadronamiento (Anmeldung beim Einwohnermelderegister).
Termin (cita previa): Das persönliche Verfahren in der Jefatura de Tráfico erfordert eine cita previa (vorab vereinbarter Termin). Vereinbaren Sie ihn für 'Canje de permiso de conducir' bei der Jefatura Provincial (z. B. Alicante) über die Sede Electrónica der DGT oder telefonisch unter 060. Seit Mai 2025 bietet die DGT zudem eine digitale Umschreibung für bestimmte EU-Führerscheine an; bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern erfolgt das Verfahren meist persönlich. Erscheinen Sie mit ALLEN Originalen; zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie in Spanien (nicht im Ausland) fahren dürfen, während die endgültige Karte hergestellt wird. sede.dgt.gob.es ↗
Häufige Fragen
Ich habe einen EU-Führerschein. Muss ich ihn umschreiben lassen?
Nicht sofort. Sie dürfen in Spanien fahren, solange Ihr EU-/EWR-Führerschein gültig ist. Die Umschreibung oder die Eintragung in das Register der DGT sind freiwillig, aber die Verlängerung wird in Spanien nach Ablauf von 2 Jahren ab Begründung Ihres Wohnsitzes verpflichtend, wenn der Führerschein unbefristet oder länger als 15 Jahre (Auto/Motorrad) bzw. länger als 5 Jahre (Bus/Lkw) gültig ist. Die Eintragung erleichtert künftige Verlängerungen und Behördengänge.
Mein Land hat kein Abkommen mit Spanien. Kann ich umschreiben lassen?
Nicht im Wege der direkten Umschreibung. Wenn Ihr Land nicht in der Abkommensliste der DGT aufgeführt ist, müssen Sie den spanischen Führerschein durch Prüfungen (Theorie und Praxis) in einer Fahrschule erwerben. Für bestimmte professionelle Führerscheine aus Ländern ohne Abkommen gibt es einen begrenzten Umschreibungsweg. Prüfen Sie vor der Planung stets die offizielle Liste der Länder mit Abkommen.
Darf ich fahren, während ich auf den Termin oder die endgültige Karte warte?
Mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Land nur innerhalb der ersten 6 Monate ab Begründung des Wohnsitzes; nach Ablauf dieser Frist ohne erfolgte Umschreibung dürfen Sie nicht fahren. Nach Durchführung des Verfahrens erlaubt Ihnen die ausgehändigte Bescheinigung das Fahren in Spanien (nicht im Ausland), bis die Karte eintrifft. Deshalb ist es entscheidend, den Termin so früh wie möglich zu vereinbaren.
Brauche ich eine beeidigte Übersetzung oder eine Apostille für meinen Führerschein?
Beeidigte Übersetzung: ja, wenn Ihr Führerschein nicht auf Spanisch ausgestellt ist (EU-/EWR-Führerscheine sind davon befreit). Apostille für den Führerschein: normalerweise nicht, da die DGT die Echtheit beim Ausstellerland prüft; die Anforderung kann jedoch je nach Land abweichen. Für einige ergänzende Dokumente kann sehr wohl eine Apostille erforderlich sein; wir bestätigen Ihnen Ihren konkreten Fall je nach Land.
Ich habe den Führerschein erworben, als ich bereits in Spanien ansässig war. Kann ich ihn umschreiben lassen?
Nein. Nicht umschreibbar sind ausländische Führerscheine, die nach Unterzeichnung des Abkommens erworben wurden, während ihr Inhaber bereits legaler Wohnsitzinhaber in Spanien war, ebenso wenig solche, die als Ansässiger erworben wurden. Die Umschreibung setzt voraus, dass der Führerschein vor der Begründung Ihres Wohnsitzes in Spanien erworben wurde. In diesem Fall führt der Weg über den Erwerb des spanischen Führerscheins durch Ablegen der Prüfungen.